Menschenrechtsverteidiger*innen: Mehr Schutz gefordert

Im Kontext der Corona-Krise arbeiten Menschenrechtsverteidiger*innen unter erschwerten Bedingungen. Verstärkte Unterstützungsmaß- nahmen sind notwendiger denn je.

Zunahme an einschränkenden Gesetzen, Stigmatisierung, Kriminalisierung und erschwerter Zugang zu Finanzierung – im Rahmen der Corona-Krise sehen sich Menschen- rechtsverteidiger*innen zurzeit mit außerordentlichen Hürden konfrontiert.

Darauf weist die Action Solidarité Tiers Monde (ASTM) in einem Schreiben hin. Menschenrechtsver- teidiger*innen hätten es ohnehin nicht leicht. „In manchen südamerikanischen Ländern versuchen die Autoritäten unsere Partnerorganisationen mit administrativen Mitteln einzuschüchtern, indem sie Gesetze verabschieden, die ihre Arbeit einschränken und kriminalisieren. Manche Mitarbeiter werden überwacht oder sogar bedroht“, schreibt die ASTM.

In Ländern des globalen Südens würden nicht wenige für ihr Engagement sogar täglich ihr Leben riskieren. In diesem Kontext erinnert die ASTM an den Menschenrechtsanwalt Ben Ramos, der im November 2018 auf den Philippinen getötet wurde. Ramos hatte sich ehrenamtlich für die Rechte von marginalisierten Gruppen engagiert.

In den vergangenen Wochen hätten sich die Bedingungen jedoch zusätzlich verschlechtert. In ihrem Schreiben hebt die ASTM zwei besonders gefährdete Gruppen hervor. Betroffen sind einerseits Menschen, die sich im Kontext großangelegter Abbau- und Anbauprojekte für territoriale Rechte einsetzen. Ihr Ziel ist es, die Interessen und Rechte von Gemeinschaften gegenüber finanziellen Gewinnen von Firmen und Privatpersonen in den Vordergrund zu rücken.

Andererseits sind vor allem Men- schenrechtsverteidiger*innen sowie Organisationen, die sich für sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung einsetzen, einem großen Risiko ausgesetzt. Die genderbasierte Gewalt, die in diesem Kontext verübt wird, reicht von sexuelle Belästigung bis hin zu Vergewaltigungen.

Regierung muss handeln

In Anbetracht dieser Missstände ruft die ASTM die luxemburgische Regierung zu unterstützenden Maßnahmen auf. Die Empfehlungen bauen auf dem Aktionsplan auf, der 2018 im Rahmen des Weltgipfels der Menschenrechtsverteidiger*innen in Paris ausgearbeitet wurde. So solle sie sich etwa für ausreichend Schutz und juristische Rahmenbedingungen einsetzen, damit Menschen- rechtsverteidiger*innen ihrem Engagement nachkommen können. Die Regierung solle dazu beitragen, Men- schenrechtsverteidiger*innen im globalen Süden den Zugang zu bereits existierenden Schutzmechanismen zu erleichtern. Außerdem notwendig: eine schnelle Ausstellung von Visa, Garantie der Freizügigkeit, Bereitstellung alternativer Finanzierungswege und die öffentliche Verurteilung jeglicher Gewalt oder Einschüchterungsversuche gegenüber Men- schenrechtsverteidiger*innen. Bei je- glichen kommerziellen Übereinkommen seien Maßnahmen vorzusehen, die Menschenrechtsverletzungen ver- hindern. Regierungen von Entwicklungsländern müssten dazu angehalten werden, internationale Richtlinien zur Bekämpfung sexistischer Stereotypen einzuhalten. Stigmatisierender, beleidigender oder erniedrigender Sprachgebrauch in Entwicklungsländern müsse verworfen und angeprangert werden. Die Evaluation der Schutzmaßnahmen für Menschen- rechtsverteidiger*innen müsse zudem integraler Bestandteil luxemburgischer Berichte zur internationalen Menschenrechtslage sein.

Den integralen Forderungskatalog der ASTM können Sie hier einsehen: woxx.eu/astm

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