Nachholbedarf bei Bürger*innenschutz

von | 27.02.2020

Der gestern vorgelegte Bericht des Ombudsmans zeigte erneut, dass eine Überarbeitung des entsprechenden Gesetzes dringend notwendig ist.

Bei Problemen für eine Wahleinschreibung, Wohnsitzanmeldung oder Baugenehmigung können sich Bürger*innen an die Ombudsman-Stelle wenden. Dies zum Beispiel, wenn sie die administrative Entscheidung, die ihnen von einer Gemeinde oder vom Staat vorgelegt wurde, anfechten wollen oder auch einfach nicht nachvollziehen können. Anders als etwa bei rechtlichen Schritten, handelt es sich bei der Bürger*innenvertretung um einen kostenlosen Dienst, der bei Bedarf informiert und vermittelt.

Am Mittwochmorgen präsentierte die nationale Bürger*innenbeauftragte Claudia Monti den Ombudsman-Bericht für das Jahr 2018. Insgesamt 331 Anfragen hat die Stelle in dem Jahr bearbeitet. Die meisten Probleme gäbe es bei den Gemeinden. Weshalb das so ist, kann sich Monti nicht erklären. „Liegt es daran, dass sie sich nicht gerne Vorschriften machen lassen? Ist da eine gewisse Angst? Mangelt es an Interesse? Bestehen interne Kommunikationsprobleme?“ Obwohl im Bericht keine Gemeinde namentlich genannt wird, präzisierte Monti, dass immer in den gleichen Gemeinden Probleme entstehen würden. Würde dies so bleiben, müsse überlegt werden, ob künftig nicht doch Namen preisgegeben werden sollten. „Es kann nämlich nicht sein, dass gewählte Vertreter der Bürger die Zusammenarbeit mit dem Ombudsman verweigern. Der Respekt vor unserer Institution muss gegeben sein.“ Es gehe dabei nicht darum den Gemeinden reinzureden oder ihnen Entscheidungen aufzuzwingen, doch die Bereitschaft zu Kooperation und Dialog sei unerlässlich.

Bei den Gemeinden sei es denn auch so, dass meist dieselbe Art von Problemen auftrete. Die Gemeinsamkeit sei, dass Bürgermeister*innen Prozeduren verlangten, die gesetzlich nicht vorgesehen seien, so Monti. In vielen Fällen sei eine Wohnsitzanmeldung aus ungerechtfertigten Gründen verweigert worden. Teilweise würde keinerlei Rücksicht darauf genommen, wenn Personen sich in einer besonders verletzlichen Situation befinden. Manche Gemeinden würden Entscheidungen nicht schriftlich kommunizieren, sodass es Betroffenen nicht möglich sei gegen sie Berufung einzulegen. Darüber hinaus äußerte Monti ihr Bedauern darüber, dass bei Ablehnungsentscheidungen nicht systematisch über die Möglichkeit, bei Bedenken an den Ombudsman heranzutreten, hingewiesen werde.

Trotz punktueller Kritik an staatlichen Institutionen, schneiden diese dem Bericht zufolge deutlich besser ab als die kommunalen. Nach Einsicht des Ombudsman ließen sich viele Probleme vermeiden, wenn die Verwaltungen über eine bessere Kenntnis der Gesetze verfügen würden, auf die sie sich beziehen.

Abschließend wiederholte Monti die Forderung, in die Reform des Ombudsmann-Gesetzes einbezogen zu werden und die Zuständigkeit ihrer Institution auf private Einrichtungen, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, wie etwa Pflegeheime oder Kinderheime auszuweiten. In Belgien, Frankreich und den Niederlanden ist dies für die jeweiligen Ombuds-Stellen bereits der Fall. Die zuständigen Parlamentsausschüsse werden sich nun in den nächsten Wochen mit den einzelnen Kritikpunkten auseinandersetzen. Der Bericht für das Jahr 2019 soll noch vor der Sommerpause vorgestellt werden.

Der aktuelle kann hier nachgelesen werden.

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