Naturschutz: Bemerkenswerter Kahlschlag

von | 28.06.2024

Die Liste der „arbres remarquables“, der bemerkenswerten und damit besonders geschĂŒtzten BĂ€ume, wurde drastisch gekĂŒrzt. Ist das der Anfang eines rĂŒcksichtslosen RĂŒckbaus des Naturschutzes in Luxemburg?

Diese Linde in Kehlen ist ein Beispiel eines „bemerkenswerten Baums“
(Foto: CC BY-SA 4.0 GilPe/Wikimedia)

Bald soll es viel weniger BĂ€ume geben, die in Luxemburg als „bemerkenswert“ gelten. Der Mouvement Ă©cologique (MĂ©co) schlug Anfang dieser Woche Alarm, dass die entsprechende großherzogliche Verordnung geĂ€ndert werden soll. Von den 535 BĂ€umen, die seit 2018 auf der Liste der bemerkenswerten BĂ€ume standen, sollen nur noch 100 ĂŒbriggeblieben sein. Neu hinzukommen wĂŒrden laut Mouvement-Informationen lediglich 145 BĂ€ume. Insgesamt fehlten dann aber 435 BĂ€ume, die bisher als „bemerkenswert“ galten.

Das sei auch sicherlich kein Versehen, so die Umweltschutzorganisation: Ihr liege ein Schreiben der Forst- und Naturverwaltung an die Förster*innen vor, in der diese angehalten waren, nur noch zwei bis drei BĂ€ume auf die Liste zu setzen. Dabei ist dieses Vorgehen nicht sinnvoll: Als bemerkenswert gelten BĂ€ume, die ein besonders hohes Alter, eine markante Wuchsform, einen großen Durchmesser oder eine Verbindung zu einem historischen Ereignis oder einer Persönlichkeit haben. Auch BĂ€ume, die seltenen Arten angehören, können als bemerkenswert gelten.

Die BĂ€ume auf der Liste der „bemerkenswerten BĂ€ume“ sind durch das Naturschutzgesetz von 2022 einerseits besonders geschĂŒtzt, andererseits können die Besitzer*innen dadurch höhere Finanzhilfen zur Instandhaltung beantragen. Der MĂ©co mutmaßt, dass die verkleinerte Liste eine Sparmaßnahme sein könnte – wobei die aufgewendeten Mittel nicht sehr hoch seien. Durch das Naturschutzgesetz ist der Schutz von BĂ€umen und Baumalleen in der GrĂŒnzone zwar gewĂ€hrleistet, innerhalb des Bauperimeters bedeutet der Status des „bemerkenswerten“ Baumes jedoch einen besonderen Schutz. Der MĂ©co stellt die Frage, ob einige schĂŒtzenswerte BĂ€ume geplanten Bauprojekten im Weg stehen. Möglicherweise ist die kĂŒrzere Liste ja ein erster Beitrag zur Vereinfachung der Prozeduren im Bauwesen?

FledermÀuse kann man den Göttern des Wirtschaftswachstums nicht opfern, bemerkenswerte BÀume jedoch schon.

Es wirkt, als wĂŒrde hier versucht, recht billige Symbolpolitik zu betreiben. Die vielzitierten FledermĂ€use, die – hört man Politiker*innen von CSV und DP zu – jedes Bauprojekt im Land blockieren, sind auf europĂ€ischer Ebene geschĂŒtzt. Ohne Vertragsverletzungsverfahren kann man die also den Göttern*Göttinnen des Wirtschaftswachstums nicht opfern. Das gilt fĂŒr die meisten geschĂŒtzten Arten, nicht jedoch fĂŒr die bemerkenswerten BĂ€ume.

Ohnehin ist fraglich, ob Naturschutzregulierung so viele Bauvorhaben verzögert, wie oft behauptet wird. In einem RTL-Interview sagte Michelle Friederici, PrĂ€sidentin des Ordre des architectes et ingĂ©nieurs-conseils, „Ich denke nicht, dass das Vöglein oder die Eidechse unsere grĂ¶ĂŸte Bremse war, sondern mehr der Nimby“. Auch aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage an den Umweltminister geht hervor, dass 70 Prozent der Genehmigungen innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten ausgestellt wurden. Bei dem restlichen Drittel verzögerten sich die Prozeduren oft wegen wenig reaktiven Antragsteller*innen. Außerdem wurde klargestellt, dass die Verwaltung keine Statistiken erstellen kann, wie viele AntrĂ€ge ĂŒberhaupt in den Bereich Wohnbau fallen.

Die These, der Naturschutz behindere den Wohnungsbau, stellt sich immer mehr als unhaltbar heraus. Demnach werden nun wohl die bemerkenswerten BĂ€ume der Wahlkampftaktik der CSV zum Opfer fallen. Immerhin muss man in der Politik zeigen, dass man die Versprechen aus dem Wahlkampf einlöst. Und wie könnte die CSV ihre Anti-Öko-Haltung besser beweisen als mit einem ehemals geschĂŒtzten Baum, der dem nĂ€chsten Luxusappartmentkomplex weichen muss?

Anmerkung: Nach Redaktionsschluss der woxx versendete das Umweltministerium eine Pressemitteilung, in der es die Darstellung des Mouvement Ă©cologique bestritt. Bei der Liste der Naturverwaltung, die auf der Website environnement.public.lu auf einer Unterseite mit dem Titel „Les arbres remarquables“ verlinkt war, handele es sich „nicht um die nicht um die Liste der ‚arbres remarquables‘“. Diese sei vom „vom frĂŒheren Service des sites et monuments nationaux (heute Institut national pour le patrimoine architectural) verwaltet“ worden. In dem entsprechenden Reglement wurde dies wie folgt beschrieben: „La restauration d’arbres remarquables, classĂ©s comme monument national ou inscrits Ă  l’inventaire supplĂ©mentaire des monuments nationaux respectivement Ă  la liste des arbres remarquables Ă©tablie par l’Administration des Eaux et ForĂȘts, peut ĂȘtre subventionnĂ©e indĂ©pendamment de leur emplacement Ă  l’extĂ©rieur ou Ă  l’intĂ©rieur du pĂ©rimĂštre d’agglomĂ©ration.“ (Hervorhebung von uns, Anm. der Red.)

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