Naturschutz für Wohnungsbau opfern

von | 04.10.2024

Geht es den Fledermäusen jetzt an den Kragen? (Foto: C. Robiller / Naturlichter.de, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons)

Am vergangenen Mittwoch segnete der Regierungsrat ein Gesetzesprojekt ab, mit dem die „administrativen Hürden“ des Naturschutzes abgebaut werden sollen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Dazu gehört das oft zitierte Konzept der „Natur auf Zeit“, das bedeutet, dass in urbanen Gebieten – oder solchen, die es werden sollen – Biotope ohne Kompensierung zerstört werden können. Welche Auswirkungen das auf dort vorkommende geschützte Arten hat, ist noch unklar. Doch auch hier soll es fortan mehr Möglichkeiten für Ausnahmen geben, sodass der Bagger auch ohne Schadensbegrenzungsmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten rollen kann. Bäume am Rand von Straßen oder in Ortschaften sollen künftig „einfach“ durch neue Bäume ersetzt werden können, ohne dass eine ökologische Betrachtung nötig ist. Bereits die letzte Regierung hatte einen Gesetzesentwurf mit Änderungen am Naturschutzgesetz eingebracht. DP und CSV scheinen nicht mit diesem weiterarbeiten zu wollen, sondern haben einen neuen Entwurf geschrieben, der nun nach dem Regierungsrat ins Parlament kommt. Trotzdem sind einige Elemente geblieben: Die Anfechtung einer Behördenentscheidung soll wieder durch den „recours en réformation“ passieren. Im Klartext heißt dies, dass Gerichte – ohne Naturschutzexpertise – die Entscheidungen von Behörden abändern können. Das soll Prozeduren beschleunigen.

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