Polnisches Gericht: „unzulässige Zensur“

von | 19.08.2021

Bild: Rafal Zambrzycki/Sejm RP/RZ__5925/CC BY 2.0

Zur Abwechslung gute Nachrichten aus Polen: Das Warschauer Berufungsgericht hob am Montag einen Richterspruch auf, in dem ein polnisches Zivilgericht Anfang Februar die Historikerin Barbara Engelking und ihren Kollegen Jan Grabowski zu einer öffentlichen Entschuldigung verurteilt hatte. Die Klägerin hatte den beiden vorgeworfen, in einer historischen Studie Falschinformationen über ihren Onkel verbreitet und diesen in seiner „nationalen Würde“ verletzt zu haben. Laut der in der Studie zitierten Aussage einer jüdischen Zeugin soll er während der nationalsozialistischen Besatzung Polens eine Gruppe von 22 Juden an die Deutschen verraten haben. Die woxx hatte Jan Grabowski im März dieses Jahres über die Hintergründe des Urteils interviewt, das in Zusammenhang mit dem sogenannten „Holocaust-Gesetz“ in Polen steht und die wissenschaftliche Aufarbeitung der Shoah bedroht. Falls nicht offenkundige Fälschungen oder Manipulationen nachgewiesen werden könnten, sei es nicht Aufgabe eines Gerichts, Methoden, Quellen und Urteile historischer Forschungen zu beurteilen, so nun die Vorsitzende Richterin. Dies sei „eine unzulässige Form der Zensur und der Einmischung in die wissenschaftliche Freiheit“. Grabowski und Engelking begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Diese habe „eine direkte Auswirkung auf alle polnischen Wissenschaftler, und insbesondere auf Historiker des Holocaust“.

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