Recht auf Schwangerschaftsabbruch

von | 12.09.2025

Am 15. September 2025 um 9 Uhr ruft der Planning Familial zu einer Kundgebung vor der Abgeordnetenkammer in Luxemburg-Stadt auf. Anlass ist die Forderung, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wurde 2024 von der Partei Déi Lénk eingebracht. Ziel ist es, die körperliche Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen dauerhaft zu schützen – und gesetzliche Rückschritte in Zukunft zu verhindern. Während LSAP und Déi Gréng den Vorstoß unterstützen, zeigen sich die Regierungsparteien bislang zurückhaltend. Die ADR lehnt die Verfassungsänderung offen ab. Das zeigt: Reproduktive Rechte sind auch in Luxemburg keine Selbstverständlichkeit. Feministische Organisationen wie Planning Familial und CID Fraen an Gender setzen sich daher seit Langem für einen stärkeren rechtlichen Schutz und verlässliche Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen ein. Die Verankerung in der Verfassung soll unmissverständlich klarstellen: Körperliche Selbstbestimmung ist ein Grundrecht – und darf nicht zum politischen Spielball werden. Die Organisator*innen der Kundgebung rufen alle auf, am 15. September gemeinsam ein Zeichen für den verfassungsrechtlichen Schutz reproduktiver Rechte zu setzen.

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