Reform der Pressehilfe: Papierlose Zukunft?

Luxemburg steht kurz vor einer Pressehilfereform, die insbesondere der Journalist*innengewerkschaft starke Bauchschmerzen verursacht. Nicht einmal für ein Hearing mit den Betroffenen nahm sich die Chambermedienkommission Zeit.

Fotos: Piqsels.com

Sieht man von der provisorischen Hilfe für Online-Medien ab, liegt die letzte Reform der Luxemburger Pressehilfe 23 Jahre zurück. Damals wurde ein seit 1976 geltendes Prinzip aufgehoben: die nach dem Umfang der redaktionellen Seiten berechnete Bezuschussung wurde nicht mehr auf ein Maximum gedeckelt.

Bis dahin hatten die größten Zeitungen in der Regel dreieinhalb bis maximal viermal höhere staatliche Zuschüsse erhalten als die kleinsten Blätter. Ab Mitte der 1980er- bis Ende der 1990er-Jahre erhielten die beiden großen Tageszeitungen die exakt gleiche Summe aus dem staatlichen Topf. Ein „Gleichgewicht des Schreckens“, von dem Groß und Klein gleichermaßen profitierten.

Einziges Manko der damaligen Regelung: Die Kriterien, um überhaupt in den Genuss der Pressehilfe zu kommen, waren recht hoch gesteckt. Ab 1991 mussten die Anwärter auf Pressehilfe mindestens ein Jahr lang als Wochen- beziehungsweise Tageszeitung erschienen sein und ein Redaktionsteam von mindestens fünf Journalist*innen aufweisen, ehe sie zuschussberechtigt waren. Kein Wunder, dass sich bis Mitte der 1990er-Jahre zu den seit 1976 subventionierten Medien nur der Télécran 1982 neu hinzugesellen konnte – jedoch nicht als das unabhängig Medium, das er anfangs war, sondern mit der Imprimiere Saint Paul als neuem, finanzstarkem Besitzer im Hintergrund, der, ohne weiteres, die benötigten Journalist*innen zum neuen Produkt abkommandieren konnte.

Erst der woxx-Vorgänger GréngeSpoun erhielt 1996 als erstes unabhängiges Projekt den Zugang zum System. Nicht ohne Probleme zwar, aber das hatte nichts mit den dem Verteilungsschlüssel der damals geltenden Pressehilfe zu tun. Vielmehr legte der damalige Medienminister Jacques Santer (CSV) das Gesetz entgegen dessen Intention aus, schränkte den Pressepluralismus ein, statt ihn zu fördern.

Möglich war dies, weil das Gesetz, wie in Luxemburg keine Seltenheit, in einigen Passagen schwammig oder gar zweideutig formuliert war. Wer sich sein Recht jedoch erst vor Gericht erstreiten muss, braucht einen langen Atem um ein solches Verfahren zu überstehen. Presse- und Meinungsfreiheit haben aber Verfassungsrang und sollten eigentlich nicht zum Spielball politischer oder wirtschaftlicher Interessen werden.

Im Sommer 1998 kam dann die eingangs erwähnte Reform, deren eigentlicher Zweck die Aufhebung der Subventionsdeckelung für „Wort“ und „Tageblatt“ war. Nebenbei wurde der Berechnungsmodus der Pressehilfe zum Vorteil aller umgewandelt, was natürlich zunächst für allseits zufriedene Gesichter sorgte.

Spätestens im zweiten Jahr, nachdem der neue Modus in Kraft getreten war, wurde jedoch allen klar, weshalb das Gesetz von „aide à la presse“ in „promotion de la presse“ umgetauft worden war: Das Gesamtvolumen der Subventionen hatte sich zwischen 1996 und 2000 von 1,8 Millionen auf 3,8 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Der eigentliche Skandal war dabei, dass die Hilfe fortan wesentlich ungerechter verteilt wurde: Lag der Faktor zwischen kleinstem und größtem Empfänger 1996 bei 3,75, erhielten die „Großen“ 2000 nahezu das Siebenfache. Der Gesamtanteil der „unabhängigen“ Zeitungen am Pressehilfekuchen ging im gleichen Zeitraum von 46,8 auf 34,5 Prozent zurück. Einige Jahre später (2010) erhielten jene Medien, die nicht mit den Verlagshäusern Saint Paul oder Editpress verbunden waren, gar nur mehr 18 Prozent der Zuschüsse. Im Resultat hat sich so eine staatlich geförderte Medienkonzentration ergeben, die europaweit ihresgleichen sucht.

Eine Korrektur der solchermaßen aus den Fugen geratenen Pressehilfe hätte jedoch schon mit geringfügigen Änderungen am Gesetz von 1998 vollzogen werden können: Mittels einer Wiedereinführung der Deckelung und einer Erhöhung der Basisfinanzierung für alle, um den Unterschied zwischen Groß und Klein wieder etwas zu verringern.

Keinem etwas wegzunehmen, stattdessen einige noch zusätzlich zu finanzieren, das hätte natürlich Geld gekostet. Doch auf Dauer hätte sich durch die Deckelung die Kalkulierbarkeit der anstehenden Kosten für den Staat verbessert und manche der medialen Luftschlösser, die jetzt kurz vor dem Einsturz stehen, wären erst gar nicht entstanden.

Parallel zu dieser von oberster Stelle tolerierten Fehlentwicklung entbrannte die Diskussion um den Stellenwert und damit auch die Förderung digitaler Medien. Die woxx hatte dazu 2012 ein Streitgespräch unter anderem mit dem damaligen Medienminister François Biltgen (CSV) organisiert. Der allgemeine Tenor: Eine Internetpräsenz ist für Printmedien ein weiteres, unentbehrliches Standbein. Deren digitales Arsenal sei daher auszubauen, was nicht verhindere, dass rein digitale Medien weiterentwickelt und ebenfalls gefördert werden sollten.

Ein neues Geschäftsmodell

Da Werbung per Internet „billiger“, weil zielgerechter einsetzbar ist, untergräbt sie das Finanzierungsmodell der Printmedien. Immer mehr Werbekunden schwenken um. Langfristig steht so in der Summe immer weniger Geld für die gesamte Medienbranche – Print und Online kombiniert – zur Verfügung.

Unerlässlich daher aus damaliger Sicht die Forderung, den Printmedien durch eine neugestaltete Hilfe den Einstieg ins Online-Zeitalter zu ermöglichen, ohne dies über die sowieso immer knapper werdenden Mittel für den Print-Bereich zu finanzieren. Parallel dazu sei über eine Förderung des digitalen Qualitätsjournalismus nachzudenken, auch mit Blick auf Fakenews und dergleichen.

Das war der Stand des Jahres 2013. Einige Hoffnungen wurden dabei in die neue Dreierkoalition gesetzt, die ja viele alte Zöpfe abzuschneiden gelobte. Tatsächlich startete sie dann mit einem „Zukunftspak“ getauften Sparprogramm inklusive so schlauer Ideen wie der Abschaffung staatlicher Anzeigen und Mitteilungen in den Tages- und Wochenblättern. Was nicht bedacht wurde: Dutzende journalistische Arbeitsplätze wären damit auf einen Schlag vernichtet worden. Zwar wurde der Plan nach entsprechenden Protesten erstmal gestoppt. Er schwebt allerdings bis heute drohend wie ein Damoklesschwert über den weiteren Debatten zu diesem Thema.

Was folgte, war die fast noch klügere Idee von Medienminister Xavier Bettel (DP) einfach 20 Prozent der damals ausgezahlten Pressehilfe abzuzwacken und sie den neu entstandenen Online-Medien zukommen zu lassen. Gedruckte Tages- und Wochenzeitungen bedurften damals aber keiner aktiven Sterbehilfe, sondern benötigten dringend ein Geschäftsmodell, das den Einstieg in die vielschichtige digitale Medienwelt ermöglichen sollte – wissend, dass die Basis vergangener Tage ins Wanken geraten war.

Neben den bereits genannten Werbeeinnahmen geht auch die Bereitschaft zurück, für gedruckte Informationen zu bezahlen. Dieser Trend wird durch die scheinbar zum Nulltarif verfügbare Information im Internet oder per Gratiszeitung noch angefacht.

Der Medienminister schien schließlich auch aus den eigenen Reihen eines Besseren belehrt worden zu sein und nahm von seinem 20%-Modell Abschied. Er legte zunächst per Reglement eine provisorische Hilfe für Online-Medien vor. Darauf folgte dann ein umfassender Gesetzesvorschlag.

Weil sich der Seitenumfang im Internet schlecht messen lässt, sollte statt der redaktionell erstellten Inhalte nunmehr die Zahl der beschäftigten Journalist*innen die Zuwendung pro Medium bestimmen. Da unter den Online-Medien einige Anwärter auf die neue Pressehilfe ihre Seiten frei zugänglich machen, entfällt zudem das alte Prinzip, nur kostenpflichtige Medien zu subventionieren. So wird auch Luxemburgs einzige Gratiszeitung, deren Geschäft auch ganz ohne staatliche Unterstützung brummt, zukünftig in den Genuss der neuen Hilfe kommen, und zwar richtig dick.

Den Mitbewerbern könnte es herzlich egal sein, wer noch alles von der neuen Bettelhilfe profitiert, solange die Rechnung für das eigene Haus stimmt und unter dem Strich zumindest ein kleines Plus herauskommt.

Ungeahnte Auswirkungen

Angst macht indes der strukturierende Effekt des Gesetzes: Sollten etwa weltweit operierende Gratiszeitungsverlage Wind davon bekommen, dass in Luxemburg ein ohnehin einträgliches Geschäft zu zwei Dritteln staatlich gefördert wird, könnten die mühelos ein entsprechendes Produkt vorfinanzieren um ein Jahr später dann richtig abzusahnen. Der Meinungsvielfalt dient das wohl eher nicht.

Das Finanzierungsmodell vieler Online-Portale basiert häufig auf Sponsoringmodellen, bei denen der Übergang von unabhängig erstellten Beiträgen und sogenannten „sponsored contents“ oft nicht sichtbar ist – bewusst oder unbewusst.

Die Gleichstellung von Online- und gedruckten Presseprodukten sorgt noch für eine weitere Verwerfung: Ehe die erste Zeile die Leser*innen erreicht hat, fallen bei Druckmedien hohe Unkosten an, die es fürs Internet gar nicht gibt.

Vielleicht sind gedruckte Medien tatsächlich eines Tages passé. Derzeit sind aber immer noch sie es, die Meinungsfreiheit und Pressepluralismus zuverlässig und nachprüfbar garantieren. Es gibt bislang keinerlei Vorbild, wie reiner Onlinejournalismus dies auf ähnliche Weise bewerkstelligen kann.

Die Journalistengewerkschaft ALJP verlangt daher, das im Schnellverfahren durch die parlamentarischen Instanzen gejagte Gesetz grundsätzlich zu überdenken. Nicht allein, weil schon vor dessen Inkrafttreten altgediente Redaktionen samt des darin konzentrierten Wissens von der Bildfläche verschwunden sind, sondern auch weil die Gewerkschaft die journalistische Arbeit unter den neuen Gegebenheiten extrem gefährdet sieht.

Als Verlierer im laufenden Prozess könnte sich nicht zuletzt der Presserat entpuppen. Die rasche und unüberlegte Umsetzung des Gesetzes hat dort zu Differenzen geführt – nicht aus journalistischen, dafür aber aus wirtschaftlichen Interessen.

Zudem enthält der Gesetzestext – in alter Tradition – mehre unklare Passagen, die trotz mehrfacher Nachfragen bislang keine Klärung fanden. Schon allein deshalb drängt sich ein Hearing in der Chamber mehr denn je auf.

Äußerst fragwürdig auch die zukünftige Rolle, die dem Presserat als Wächter über die offizielle Berufsbezeichnung „Journalist*in“ zukommt. Zu einer rein fachlich-deontologischen Bewertung des Tätigkeitsbereichs gesellt sich nun nämlich eine wirtschaftliche – und somit einklagbare – Dimension, welche jede Entscheidung überlagert.

Eine professionelle Begleitung der zuständigen Kartenkommission des Presserates war deshalb in Aussicht gestellt worden. Davon jedoch ist, wie von einer klärenden Reform der entsprechenden Passagen in der bestehenden Gesetzgebung, aber keine Rede mehr. Ohne diese Mindestvoraussetzungen könnte sich das ohnehin fragwürdige Gesetz zur Pressehilfe in Sachen Meinungspluralismus erst recht als Schuss nach hinten erweisen.


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