Schulische Inklusion
: Schlechtes Zeugnis für neues Gesetz


Organisationen für Menschen mit Behinderung ziehen Bilanz über das Gesetz zu den Kompetenzzentren. Das Urteil fällt überwiegend negativ aus.

Statt inklusiver Regelschule existiert in Luxemburg zurzeit ein Sonderschulsystem. 
Die Logopédie in Strassen ist ein Teil davon. (Foto: Centre de Logopédie)

„Unsere Regierung hat sich dazu bereit erklärt, sich an die UN-Behindertenrechtskonvention zu halten und diese in nationales Recht umzusetzen. Die bisherigen Bemühungen reichen längst nicht aus. Es reicht nicht, kleine Brötchen zu backen, wir fordern systemische Lösungen.“ Zu Schuljahresbeginn 2018 ist das Gesetz zur schulischen Inklusion in Kraft getreten. Am Donnerstag stellte Info-Handicap zusammen mit einigen seiner Mitgliederorganisationen seine Einschätzung davon vor. Der eben zitierte Satz von Nëmme mat eis!-Mitglied Patrick Hurst bildete den Abschluss einer Pressekonferenz, die noch mit recht positiven Worten begonnen hatte. So wurde beispielsweise das Mehr an Informationen, Fortbildungen und Unterstützung begrüßt, das die Implementierung weiterer Kompetenzzentren mit sich bringt. „Nun hat man bei Problemen in der Schule oder zu Hause eine Anlaufstelle, ohne lange danach suchen zu müssen. Daran bestand bisher ein großer Mangel“, so Martine Kirsch von Zesumme fir Inklusioun (Zefi). Auch der nun in Kraft getretene Einsatz von Equipes de soutien des élèves à besoins éducatifs particuliers ou spécifiques (Eseb), die bei Bedarf in Regelschulklassen intervenieren können, werden positiv bewertet. Anders als zuvor bei den multiprofessionellen Teams seien Mitglieder der Eseb auf spezifische Pathologien und Störungen spezialisiert, lobt Kirsch.

In der Hauptsache gab es jedoch Kritik. „Wir hatten gehofft, dass ein Plan ausgearbeitet wird, um Kinder, die bis jetzt in der Ediff waren, mittelfristig in die Regelschule zu integrieren. Das ist aber leider nicht passiert“, so Marco Wotipka von der Alpeed (Association luxembourgeoise des parents d’enfants de l’éducation différenciée). Er bedauert zudem, dass innerhalb kürzester Zeit von einem Modell zum anderen übergegangen worden sei. „Das Gesetz wurde am 20. Juni verabschiedet. Wie kann es sein, dass es bereits am 17. September in Kraft getreten ist? Das ist unzumutbar für ein derart großes System mit so vielen Betroffenen.“

Besser wäre es gewesen, wenn das Gesetz erst in einem Jahr in Kraft getreten wäre. Es sei außerdem nicht dafür gesorgt worden, die Informationen in leichter Sprache zugänglich zu machen, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) vorschreibe. Aus diesem Grund hätten sich viele Betroffene und ihre Eltern nicht richtig informieren können. Auch an Sonderpädagog*innen fehle es zurzeit, sowohl in der Regelschule als auch in den Kompetenzzentren. Nicht einmal das reguläre Schulpersonal sei ausreichend für unterschiedliche Formen von Behinderungen oder die neue Gesetzgebung sensibilisiert, bemängelt Patrick Hurst. Pro Jahr würden nur knapp 80 Menschen an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen. „Das reicht nicht. Wir brauchen einen Aktionsplan, der vorsieht in den nächsten drei bis fünf Jahren alle Lehrkräfte in diesem Bereich weiterzubilden. Das Fach Vie et Société hätte währenddessen genutzt werden können, um auch Schüler für die Problematik zu sensibilisieren“, so Hurst.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Commissions d’inclusion (CI), die, wie Martine Kirsch beschrieb, größtenteils aus Personen zusammengesetzt sind, die das Kind nicht persönlich kennen. Bei den meisten Mitgliedern handele es sich um Psycholog*innen, die ihren Befund darüber, ob ein Kind in der Regelschule oder einer Spezialklasse unterrichtet werden soll, auf eine zweistündige Beobachtung des Kindes basierten. Die Entscheidung, wo ein Kind beschult werde, liege zwar letztendlich bei den Eltern. Diese würden aber oft nicht ernst genommen und stünden unter großem Druck, die Entscheidung der CI zu respektieren, schildert Kirsch den Eindruck der Mitgliederorganisationen.

Martine Eischen, Präsidentin und Gründungsmitglied von Trisomie21, kritisierte außerdem die mangelnde Barrierefreiheit in Schulgebäuden. Es fehle zum Beispiel an behindertengerechten Toiletten und Fahrstühlen. „Selbst wenn an Fahrstühle gedacht wurde, in die ein Rollstuhl reinpasst, ist oft keine Alternative für den Fall eines Feuers vorgesehen. Da existieren simple Hilfsmittel, man muss nur daran denken“, so Eischen. Viele Schulen seien auch nicht daran angepasst, blinde und sehbehinderte Schüler*innen sowie solche mit auditiven Problemen und Sprachschwierigkeiten zu betreuen. Obwohl heutzutage viele Schüler*innen mit dem Internet arbeiten würden, sei auch dieses nicht barrierefrei. Hier sei eine verstärkte Sensibilisierung nötig.

Unvorbereitet auf den Arbeitsmarkt

Neben den fünf bereits bestehenden Kompetenzzentren öffneten kürzlich noch drei weitere ihre Türen: für Kinder mit Lernschwierigkeiten, mit Verhaltensproblemen und mit überdurchschnittlichen Begabungen. Schüler*innen mit spezifischen Bedürfnissen können auf ambulante Unterstützung durch Sonderpädagog*innen zurückgreifen. In den jeweiligen Zentren sind aber auch Spezialklassen vorgesehen für Schüler*innen, die nach Einschätzung von Expert*innen nicht den regulären Unterricht besuchen können.

Ein zentraler Kritikpunkt der Organisationen für Menschen mit Behinderung ist das Fehlen von Ausbildungsmöglichkeiten in den Kompetenzzentren. Es sei dort nicht möglich, ein Abschlusszeugnis zu erhalten, bemängelte Patrick Hurst. Das widerspreche dem Ziel, allen Schülern die gleichen Bildungschancen zu bieten. „Zeugnisse, Ausbildungswege, Qualifikationen – all das bietet die Regelschule, nicht aber die Education Différenciée. Wir haben immer wieder auf diese Diskrepanz hingewiesen, ohne dass darauf reagiert wurde“, bedauert Wotipka. In dem Abschnitt der UNBRK, auf den sich mit diesem Kritikpunkt bezogen wird, wird Inklusion dahingehend definiert, dass „allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist“. Im aktuellen System sei jedoch keine Qualifikation möglich, die es erlaube, auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, so Hurt. „Das ist diskriminierend. In Deutschland beispielsweise gibt es solche spezialisierten Institutionen, an denen Schulabschlüsse möglich sind.“

(Foto: Pixabay)

Laut UNBRK, so Wotipka, müssten Jugendliche bis 18 Jahre beschult werden, bei Bedarf auch länger. Manche Eltern wendeten sich allerdings an die Alpeed mit der Beschwerde, dass ihr Kind während der Schulferien darüber informiert worden sei, dass seine Schulzeit nach den Ferien ende. „Man kann es einem jungen Autisten nicht zumuten, von einem Moment zum nächsten seinen Tagesablauf zu ändern. Ihn auf eine solche Veränderung vorzubereiten, kostet viel Zeit und Energie“, illustriert Wotipka den Vorwurf.

„Wir fordern mehr Verständnis vonseiten der Administrationen und Politiker. Beim Versuch, bestehende Probleme zu lösen, hat sich die Situation eigentlich nur noch verschlimmert“, fasst Wotipka das Urteil der Organisationen zusammen.

Nicht nur Kritik wollte man jedoch austeilen, sondern auch konkrete Lösungsvorschläge machen. Nötig sei eine unabhängige Instanz, die alle Akteur*innen, die sich um ein Kind mit spezifischen Bedürfnissen kümmern – Eltern, Therapeut*innen, Ärzt*innen – zusammenbringen würde. „Der Therapeut weiß nicht, wie in der Schule gearbeitet wird. Die Eltern wissen nicht, wie die Therapeuten arbeiten. Man müsste diese Personen also an einen Tisch bringen, damit gemeinsam ein Plan für das Kind ausgearbeitet werden kann. So würden alle an einem Strang ziehen, anstatt dass alle in unterschiedliche Richtungen arbeiten“, so eine von Kirsch geäußerte Empfehlung.


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