Second-Hand gilt nicht für E-Books

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt dem niederländischen Verlegerverband Recht: Der Gebrauchthandel mit digitalen Büchern ist illegal.

Der niederländische Verlegerverband klagte im September gegen die Website-Betreiber*innen von Tom Kabinet. Die Website betreibt einen Online-Marktplatz auf dem E-Books aus zweiter Hand verkauft werden. Die E-Books werden an registrierte Nutzer*innen weiterverkauft – zu niedrigeren Preisen als bei offiziellen Händler*innen. Wer über die Internetseite E-Books kauft, wird dazu aufgefordert diese nach der Lektüre an Tom Kabinet zurückzuverkaufen und so „Credits“ zum weiteren Buchkauf zu erwerben. Beim Kauf verlangen die Website-Betreiber*innen von Privatpersonen die eigenen Kopie zu löschen und versehen die Kopien, die sie weiterverkaufen mit Wasserzeichen. Auf die Weise soll gewährleistet werden, dass nur rechtmäßige Kopien im Umlauf sind. Was Tom Kabinet mit dem öffentlichen Verbreitungsrecht legitimiert, hält der Verlegerverband für eine Verletzung der Urheberrechte. Der Europäische Gerichtshof stimmte heute mit den Kläger*innen überein.

Alexander Skipsis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, zeigt sich erfreut über das Urteil des Gerichtshofes: „Die deutliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg, denn sie sichert ein faires Urheberrecht. Kreativschaffende sind darauf angewiesen, für ihre Arbeit angemessen vergütet zu werden. Das Urteil ist somit ein wichtiges Zeichen für alle Rechtsinhaber und Anbieter digitaler Medien und die gesamte Buch- und Kreativbranche. Es ermöglicht Verlagen und Händlern, weiter an innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten, wovon letztlich die Verbraucher profitieren.“ In Deutschland hatten zwischen 2011 und 2015 drei Gerichte geurteilt, dass der Weiterverkauf von E-Books nicht mit dem Urheberrecht vereinbar sei. Anders als physische Medien könnten, so Skipsis, digitale Inhalte unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich abzunutzen. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es legale Gebrauchtmärkte für sie gebe.


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