EuGH stärkt Diskriminierungsschutz
Homophobe Äußerungen gelten nicht nur dann als Benachteiligung im Beruf, wenn sie von Arbeitgeber*innen gemacht wurden. Laut EuGH reicht es, dass sie von einer Person gemacht wurden, die einen entscheidenden Einfluss auf die Einstellungspolitik eines Unternehmens hat. Damit eine homophobe Äußerung als Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf...









