Wer in Luxemburg den gesetzlichen Mindestlohn verdient, drückt im Schnitt mehr als die Hälfte davon für die Miete ab. Heute Morgen vom Europäischen Gewerkschaftsbund veröffentlichte Zahlen zeigen, auf welcher Verzerrung die viel gelobte „Errungenschaft des luxemburgischen Sozialmodells“ (Xavier Bettel) basiert.

Braucht viel Geduld, wenn er seinen Entwurf für einen europäischen Mindestlohn umgesetzt sehen will: Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Arbeit und soziale Rechte. (Foto: Paulius Peleckis / EU, 2021/ EC – Audiovisual Service)
Wer einen Lohn hat, der dem „sozialen Mindestlohn“ entspricht, reicht hierzulande mehr als die Hälfte davon gleich an den Vermieter weiter. In Luxemburg geht mit 51 Prozent der dritthöchste Anteil am gesetzlichen Mindestlohn innerhalb der gesamten EU für die Miete drauf – nur wer in Spanien (54 Prozent) und Bulgarien (53 Prozent) lebt, muss anteilig mehr fürs Mietwohnen investieren. mehr lesen / lire plus