Revenu d’inclusion sociale: (Nicht) Garantiertes Mindesteinkommen
Die Reformpläne zum Mindesteinkommen stoßen bei der Opposition auf Kritik. Der Rechtsanspruch auf Sozialhilfe sei mit ihnen nicht mehr gewährleistet.
Bekämpfung von Kinderarmut, verstärkte Unterstützung von Frauen und Alleinerziehenden, administrative Vereinfachung und soziale Inklusion – das sind die Ziele, die vom Familien- und Arbeitsministerium mit der Reform des Revenu minimum garanti (RMG), künftig Revenu d’inclusion sociale (Revis) genannt, avisiert werden. Die staatliche Hilfeleistung gilt Personen und Haushalten, deren Einkommen nicht dem zur Existenzsicherung erforderlichen Minimum genügt. Künftig sollen diejenigen, die an Maßnahmen zur Resozialisierung oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen oder mehr als zehn Stunden pro Woche arbeiten, zusätzlich zur Allocation d’inclusion eine Allocation d’activation erhalten. mehr lesen / lire plus