UNTERRICHT: Der Schul-Observer
Die juristische Überprüfung eines Escher Nachexamens sorgt weiterhin für Emotionen. Aber weder sind Lehrer ohne Fehler, noch ist das Rechtsverfahren unzulässig.
Aus den Medien, aber nicht aus der öffentlichen Diskussion verschwunden, ist das gerichtliche Nachspiel eines Erdkunde-Nachexamens in Esch. Die Fakten sind bekannt: Eine ansonsten gute Schülerin aus dem Escher Lycée de garçons war im Herbst mit 16 von 60 Punkten durch das Erdkunde-Nachexamen gerasselt. Ihre Eltern fochten daraufhin die Note an – zunächst bei der Schulleitung -, und als von dort keine Reaktion erfolgte, vor dem Verwaltungsgericht.
Die Aufregung über diesen Schritt war groß – und ist es immer noch, wie Leserbriefe in den großen Tageszeitungen zeigen. mehr lesen / lire plus