BÜRGERRECHTE: Die Gene der Gangster
In Luxemburg werden demnächst DNA-Datenbänke zur strafrechtlichen Ermittlung eingerichtet – und keinen interessiert’s. Doch ExpertInnen warnen vor einem gravierenden Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte.

Nicht weniger als den „Siegeszug des Sachbeweises“ stellt die europaweite Einführung von DNA-Datenbanken zur Identitätsfeststellung nach Meinung euphorischer Kriminologen dar. Auch Justizminister Luc Frieden wünscht seit langem die Einrichtung einer solchen Datei, um Kriminellen schneller auf die Schliche kommen zu können.
Doch während die Speicherung der verharmlosend als genetischer Fingerabdruck bezeichneten DNA-Profile in anderen Ländern Ergebnis einer langwierigen heftigen gesellschaftlichen Debatte ist, scheint ein entsprechender Gesetzesentwurf in Luxemburg sang- und klanglos rechtskräftig zu werden. Datenschutzkommission, Generalstaatsanwaltschaft und Staatsrat haben ihre Anmerkungen bereits eingereicht, die juristische Kommission hat das „projet de loi“ mit der Nummer 5356 entsprechend bearbeitet. mehr lesen / lire plus