Trans* und Intersex: Mehr Recht auf Selbstbestimmung

Ein Gesetzesentwurf sieht für künftige Änderungen des Namens- oder Geschlechtseintrags im Personenstandsregister eine simple administrative Prodezur vor. Damit soll der Pathologisierung von Trans*- und Intersex-Personen entgegengewirkt werden.

(Bildquelle: Wikimedia Commons)

Hatte die Regierung in ihrem Programm von 2013 nur vage angekündigt, sich mit Fragen bezüglich Trans* und Intergeschlechtlichkeit befassen zu wollen, so sieht ein neuer Gesetzesentwurf nun grundlegende Maßnahmen vor. Zurzeit sind AntragstellerInnen verpflichtet, einen medizinischen Nachweis über ihre vom Eintrag im Personenstandregister abweichende Geschlechtszugehörigkeit vorzulegen. Das soll sich nun ändern. „Eine Depathologisierung der Prozedur ist nötig. Trans*- und Intersex-Personen sind nicht krank, sondern eine Variante der Natur“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Felix Braz auf einer Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass es ausreicht, einen Antrag beim Justizministerium zu stellen. Aus Rücksicht auf die Privatsphäre sollen entsprechende Änderungen in Zukunft nicht mehr im Mémorial publiziert werden.

2014 wurden fünf und 2015 vier Anträge auf Änderung des Namens und Geschlechts gestellt. Man erwarte, so Braz, dass diese Zahl infolge der geplanten Gesetzesänderung auf etwa 15 bis 20 pro Jahr ansteigen wird. Betroffene können auch dann einen solchen Antrag stellen, wenn sie nicht über einen luxemburgischen Pass verfügen. Eine Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr ist aber Voraussetzung. Eine Anfrage kann ab dem fünften Lebensjahr gestellt werden, bei Minderjährigen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen. Verweigert ein Elternteil seine Zustimmung, entscheidet das Gericht.

Braz bemängelt allerdings, dass der Gesetzesentwurf nur in 95 Prozent der Fälle eine Klärung bringt. Eine Regelung in Bezug auf intergeschlechtliche Menschen stehe nämlich noch aus. Bisher kann ein neugeborenes Kind nur entweder als Junge oder als Mädchen eingetragen werden. Der Eintrag muss auch dann spätestens nach fünf Werktagen vorgenommen werden, wenn das Kind sich aufgrund seiner Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig einem der beiden Geschlechter zuordnen lässt. Es werde zurzeit erwogen, eine dritte Einstufung, nämlich als weder männlich noch weiblich, als Option anzubieten. Anders als in Belgien, wo Eltern diese Möglichkeit zwar schon haben, sich jedoch nach drei Montaten endgültig für einen Eintrag als entweder männlich oder weiblich entscheiden müssen, halte man es in Luxemburg für besser, keine Zeitbegrenzung für einen solchen Eintrag festzusetzen. Es sei geplant, diese Frage noch in dieser Legislaturperiode zu klären.

Das Gesetz zur Änderung des Namens– und Geschlechtseintrags soll bald in der Chamber verabschiedet werden. Die Organisation „Intersex und Transgender Luxemburg“ (Itgl) begrüßt den Entwurf. Um der Diskriminierung von Trans*- und Intersex-Personen entgegenzuwirken, sei es unerlässlich, dass Identitätspapiere mit der Art und Weise übereinstimmen, wie eine Person sich selbst wahrnimmt. Die Piratenpartei kritisiert allerdings, dass der Änderungswunsch von den Betroffenen begründet werden muss.


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