Umweltschutz: Leicht kurios

von | 18.12.2017

Die Subventionen für Firmen, die Umweltschutzmaßnahmen ergreifen, wurden überarbeitet. Dabei gibt es einige Ungereimtheiten.

Eine Carbon capture and storage-Anlage in Kanada. (Foto: Martin Ramsey)

Am Donnerstag wurde im Parlament ein von der Öffentlichkeit wenig beachteter Gesetzesvorschlag zur Subvention von Umweltschutzmaßnahmen abgesegnet. Er kam aus dem Wirtschaftsministerium und war etwas irreführend betitelt. Denn bei Licht besehen kommt der Großteil der Subventionen nicht dem Umwelt-, sondern dem Klimaschutz zugute. Die Zielbeschreibung kam ebenfalls großspurig daher: So wird erklärt, mit den staatlichen Beihilfen werde der Sektor der Umwelttechnologien entwickelt, die Wirtschaft „grüner“ gemacht, Arbeitsplätze würden geschaffen und eine effiziente Kreislaufwirtschaft in Gang gebracht.

Subventionen für Carbon capture and storage?

Dabei sind die meisten dieser Subventionen nicht neu, sondern werden bereits seit 2010 gewährt. Sie werden jetzt lediglich angepasst und erweitert, auch weil auf EU-Ebene neue Regeln für solche Subventionen gelten. Konnten bisher nur große Firmen von den Beihilfen profitieren, kommen nun auch Einzelunternehmer*innen in ihren Genuss. Aber auch für große Firmen haben sich die Chancen, Subventionen zu erhalten, verbessert. Sie können sich nun auch die vorzeitige Anpassung an EU-Normen, die künftig in Kraft treten werden, subventionieren lassen. Bisher war dies nur kleinen und mittleren Unternehmen möglich. Beim Fahrzeugkauf können je nach Unternehmensgröße sogar 40 bis 60 Prozent der Mehrkosten erstattet werden. Auch Investitionen, die über EU-Standards hinausgehen, werden weiterhin subventioniert. Genauso wie Energiesparmaßnahmen, Hochleistung-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen und Umweltstudien.

Neu sind hingegen die Maßnahmen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung, der Bodensanierung, der Fernwärme- und -kältenetze, des Recycling und der Energieinfrastrukturen. Besonders die beiden letzten Punkte sind interessant, denn dort verstecken sich pikante Details. Unter den Energieinfrastrukturen sind auch sogenannte „Carbon capture and storage“ (CCS)-Anlagen erwähnt. Beim CCS wird CO2, das beim Verbrenner fossiler Energieträger entsteht, komprimiert und in tiefen Gesteinsformationen verpresst. Wie sicher diese „Speicherung“ von CO2 ist, ist nicht eindeutig geklärt. CCS ist zumindest eine umstrittene Technik, die nicht gerade für eine Energiewende steht und weiterhin den Einsatz endlicher fossiler Energien voraussetzt.

Und auch der Gesetzesartikel, der die Beihilfen für Investitionen im Bereich des Recycling regelt, sorgt für Stirnrunzeln. Die Subventionen erhalten nämlich nur Firmen, die die Abfälle fremder Unternehmen recyclen oder wiederverwerten. Solche, die – ganz im Sinne der Kreislaufwirtschaft – eigene Abfälle wiederverwerten wollen, wird die staatliche Unterstützung verwehrt. Wie es mit den Abfällen aussieht, die bei den Kund*innen anfallen, ist im Gesetz nicht erwähnt. Dabei wäre hier ja durchaus Entwicklungspotenzial vorhanden, um tatsächlich die vielbeschworene Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln.

Neben den Subventionen zum Umweltschutz wurden mit dem Gesetzesprojekt auch zwei weitere Fördergesetze, die erst im Mai bzw. Juli dieses Jahres in Kraft getreten waren, abgeändert. Dies, um neuen EU-Direktiven gerecht zu werden – eine etwas kuriose Vorgehensweise, die aber ins Gesamtbild des Gesetzesprojekts passt.

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