Weiterhin keine legale Basis für Schulschließungen

Die pandemiebedingten Schulschließungen sollten mit dem neuen Covid-Gesetz eine legale Basis erhalten. Nun wurden die entsprechenden Textstellen jedoch aus dem Entwurf gestrichen.

Copyright: Alexandra Koch / pixabay.com

Bisher wurden die Schließungen von Schulen, Betreuungs- und paraschulischen Strukturen mittels Reglementen beschlossen. Nach dem vorliegenden Covid-Gesetzesentwurf sollten sie künftig per Gesetz geregelt werden.

Doch dem Staatsrat war der Text zu vage formuliert, wie er dem Bildungsminister Claude Meisch mitteilte. Dieser ließ die entsprechenden Textstellen deswegen kurzerhand streichen und informierte anschließend die Bildungskommission über seine Entscheidung.

Die Oppositionsparteien CSV und déi Lénk, die die gesetzliche Verankerung zuvor ausdrücklich gefordert hatten, zeigen sich enttäuscht. Marc Baum (déi Lénk) bezeichnete das Vorgehen der woxx gegenüber als „starkes Stück“. Zwar verstehe er die Herausforderung, eine gesetzliche Basis zu schaffen, die ausreichend Flexibilität gewähre, das eigentliche Problem sei jedoch, dass sich zu kurzfristig mit der Problematik befasst wurde.

Die Maskenpflicht für Kinder ab dem zweiten Cycle wird im Gesetz übrigens beibehalten.


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