Wem gehört das Asteroiden-Spice?
: Goldrausch im All

Die Rechtslage beim Rohstoffabbau im Weltraum ist alles andere als klar. Im Science-Fiction-Epos Dune kommt es zum Krieg um das Spice… Wird die Menschheit den Frieden im All bewahren können?

(Foto: Wikimedia / NASA/JPL-Caltech / PD)

Unermessliche Schönheit, unermesslicher Reichtum. Fiktive Darstellung des Asteroidengürtels. (Foto: Wikimedia / NASA/JPL-Caltech / PD)

„16 Psyche“ hat einen Durchmesser von 250 Kilometern. Damit zählt er zu den größten Brocken im Asteroidenhauptgürtel, einer Ansammlung von Himmelskörpern zwischen den Umlaufbahnen von Mars und Jupiter. Der Asteroid wurde vermutlich durch eine Kollision freigesprengt und wäre somit der Kern eines Protoplaneten. Aber nicht nur deswegen weckt „16 Psyche“ ein gewisses Interesse, sondern auch wegen seiner Rohstoffvorkommen. Nickel und Eisen sollen auf dem Asteroiden in rauhen Mengen vorhanden sein. Wertvolle Bodenschätze enthält auch „433 Eros“, ein anderes dieser Objekte, das in seiner Form eher an eine Kartoffel erinnert als an einen Liebesgott. Es gehört zu den erdnahen Asteroiden und hat eine noch reichere Auswahl an Rohstoffen zu bieten. Hier liegen Platin und Gold unter der Oberfläche.

Der Wert solcher Rohstoffvorkommen wird pro Asteroid auf viele Milliarden oder Billionen geschätzt. Es gibt im All also eine Menge zu holen. In Luxemburg scheint man schon Vorbereitungen für die künftige Jagd nach den Rohstoffbrocken zu treffen: Im Februar brachte sich das Großherzogtum als Drehkreuz für den künftigen Weltraumbergbau ins Spiel (siehe Spalte). Ein gesetzlicher Rahmen soll geschaffen und Industrie ins Land gelockt werden. Dass eine einzelne Nation versucht, sich als Zentrum eines Weltraumbergbaus zu profilieren, ist eine neue Entwicklung, kommentiert Stephan Hobe vom Institut für Luft- und Weltraumrecht in Köln die Initiative. Europas Weltraumforschung sei bisher eher öffentlich-rechtlich strukturiert gewesen, durch die 1975 gegründete Europäische Raumfahrtagentur ESA in Paris.

Aber nicht nur in Europa, auch in Übersee nimmt man die Bodenschätze des Weltraums ins Visier. Ein US-Unternehmen, Planetary Resources, hat eine Minisonde losgeschickt, die erdnahe Asteroiden finden soll, auf denen sich ein Abbau lohnen würde. Bei dem sollen Roboter, nicht Menschen, zum Einsatz kommen. Innerhalb von zehn Jahren will die Firma die ersten Gesteinsproben zur Erde transportiert haben. Das Vorhaben genießt den Segen der US-Regierung; Obama unterzeichnete im November ein passendes Gesetz, den „US Commercial Space Launch Competitiveness Act“ oder einfach „Space Act of 2015“. Es erlaubt US-Unternehmen die kommerzielle Ausbeutung von Himmelskörpern. Was Amerikaner da draußen im All an Rohstoffen schürfen, gehört auch ihnen.

Doch verleiht das Gesetz einem US-Unternehmen wirklich das Recht, metallreiche Asteroiden auszubeuten? Hier kommt es auf das gültige Regelwerk an, den Weltraumvertrag von 1967. Ihn haben mittlerweile über 100 Staaten ratifiziert. Der Vertrag betrachtet Erforschung und Nutzung des Weltraums als „Sache der gesamten Menschheit“ und schließt den Erwerb von Hoheitsrechten an Teilen des Weltraums, am Mond und an anderen Himmelskörpern aus. Asteroiden gehören also niemandem. Was die wirtschaftliche Nutzung anlangt, fehlt jedoch eine eindeutige Regelung.

In diese Lücke wollen die USA stoßen. Hobe meint zum Space Act: „Das amerikanische Gesetz verleiht Firmen die Schürfrechte nur nach Maßgabe des internationalen Völkerrechts. Danach kann es auf den ersten Blick so aussehen, als erlaube es die Ressourcennutzung mangels ausdrücklichen Verbots auch. Indes erscheint fraglich, ob ein Rohstoffabbau im All aufgrund einer einseitigen staatlichen Anordnung zulässig ist. Vielmehr sehe ich die Notwendigkeit einer zwischenstaatlichen, völkerrechtlichen Regelung, wie wir mit dem Weltraum als Staatengemeinschaftsraum umgehen.“

Dschungelgesetz im Weltall

In der Zukunft sollte ein Vertrag erarbeitet werden, der die wirtschaftliche Nutzung speziell regelt, so Hobe weiter. Das hat man im Mondabkommen von 1979 schon versucht. Es verbietet auf sämtlichen extraterrestrischen Himmelskörpern des Sonnensystems Aktionen, die einzelnen Nationen zu mehr Profit verhelfen. Das Abkommen wird gegenwärtig aber nur von 16 Staaten akzeptiert. Hobe: „Die internationale Gemeinschaft muss entscheiden, ob sie für den Weltraum ein Rechtsregime möchte, das am Recht für die Ausbeutung des Tiefseebodens orientiert ist, also eine Behörde mit der Vergabe von Lizenzen beauftragt. Oder ob sie, wie für die Antarktis im Antarktisvertrag festgelegt, ein Moratorium erlassen möchte, um erst einmal 30 oder 40 Jahre abzuwarten.“

Was einen neuen, internationalen Vertrag angeht, ist Hobe jedoch pessimistisch. Die großen Player haben an einem solchen kein Interesse. Sie agieren momentan auf unilateraler Ebene, um sich Bodenschätze im Weltraum zu sichern. Dass es im All zu einem Rohstoff-Wettrennen kommt, sei daher nicht auszuschließén. Denn auch in China gebe es starke Ansätze, den Weltraum als Wirtschaftsraum zu betrachten. Das Land, das 2003 erstmals einen Taikonauten ins All brachte, sei dafür gut aufgestellt. 2017 soll das unbemannte Raumschiff Chang’e 5 erste Gesteinsproben vom Mond nach China zurückbringen.

 

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