EU-KOMMISSION: Freiheit für Konzerne

von | 16.07.2010

Der erfolgreiche Widerstand gegen das Multilaterale Investitions-abkommen beflügelte Ende der 90er Jahre die globalisierungskritische Bewegung. Ein Vorstoß der EU-Kommission hat die Debatte neu entfacht.

„Ein anderes Europa ist möglich“, so lautete das Motto der GegnerInnen der EU-Verfassung, über die in Luxemburg vor fast genau fünf Jahren abgestimmt wurde. Die Kritik bezog sich zum Teil auf die inhaltliche Ausrichtung des Textes, zum Teil auch auf die Sorge, eine stärker integrierte Union werde den Mitgliedstaaten einen liberalen Wirtschaftskurs diktieren. BefürworterInnen der Verfassung argumentierten, die Stärkung der EU-Institutionen biete auch neue Chancen für eine fortschrittliche Politik. Nun, da der Lissabon-Vertrag in Kraft ist, kann sich zeigen, in welchem Sinne die neuen Möglichkeiten genutzt werden, zum Beispiel im Bereich der internationalen Investitionsabkommen.

Eine bisher wenig beachtete, aber nicht unwichtige neue Zuständigkeit der EU betrifft die ausländischen Direktinvestitionen. Vor einer Woche hat die Kommission ein Strategiepapier vorgelegt, in dem sie betont, ein besserer Investitionsschutz trage dazu bei, „dass in diesen schweren Zeiten das Wachstum angekurbelt und Arbeitsplätze geschaffen werden“. Die bisherigen bilateralen Investitionsabkommen werden durch neue, europaweit gültige Verträge mit Drittländern ersetzt, die laut Kommission „unter anderem für eine faire, gerechte und diskriminierungsfreie Behandlung von Investoren sowie für den Schutz vor unrechtmäßiger Enteignung [sorgen]“.

Den im Netzwerk Seattle-to-Brussels (S2B) zusammengeschlossenen NGOs sind diese Abkommen ein Dorn im Auge: „[Sie] gewähren Investoren typischerweise umfassenden Schutz, indem sie dem Empfängerstaat von Investitionen weitreichende Verpflichtungen auferlegen.“ Dies könne „eine zukunftsfähige langfristige wirtschaftliche und soziale Entwicklung“ unterminieren. Das Ungleichgewicht zwischen Unternehmensprofiten und ökologischen sowie sozialen Erfordernissen zeige sich, so S2B, zum Beispiel bei dem Verfahren des Vattenfall-Konzerns gegen die deutsche Regierung: Bei diesem geht es um Umweltauflagen für ein Kohlekraftwerk, für die der Energiemulti Schadensersatz in Höhe von 1,4 Milliarden Euro verlangt.

Die Gefahr, dass nationale politische Entscheidungen zugunsten von Umwelt, Gesundheit oder sozialem Schutz durch ein übergeordnetes Investitionsabkommen untergraben werden, war Ende der 90er Jahre besonders groß. Das von der OECD ausgearbeitete Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) sollte im Rahmen der Welthandelsorganisation allgemeingültig werden. KritikerInnen sprachen von einer „Lizenz zum Plündern“ und einer „Globalisierung der Konzernherrschaft“. Die Mobilisierung führte dazu, dass der Vorschlag 1998 ad acta gelegt wurde.

Weil aber auch die bilateralen Abkommen (BIT) vor allem der Rechtssicherheit und dem maximalen Schutz der Investoren dienen, sieht S2B in der neuen Zuständigkeit der EU grundsätzlich die Chance, „ein Modell für Investitionsabkommen zu entwickeln, die soziale und ökologisch zukunftsfähige Investitionen fördern“ und „mögliche negative soziale, ökologische und menschenrechtliche Auswirkungen der bestehenden BITs der EU-Mitgliedstaaten zu erfassen und zu vermeiden“.

Das jetzt von der Kommission vorgelegte Strategiepapier wird allerdings von S2B scharf kritisiert: „Für das Scheitern der EU bei der Reform der internationalen Investitionsabkommen werden Steuerzahler und Umwelt einen hohen Preis zahlen“, heißt es in einem Kommuniqué. Die Kommission erwähne zwar den Konflikt zwischen Schutz vor Enteignung und öffentlichem Interesse sowie die Notwendigkeit, die Belange Menschenrechte und Nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen, doch die vagen und unausgewogenen Regeln entlarvten dies als bloße „Wohlfühl-Rhetorik“.

Kommissions-Papier: http://europa.eu/press_room/press_packs/europe_2020/index_de.htm
Kritische NGOs: www.s2bnetwork.org, www.weed-online.org/themen/3753641.html

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