ABTREIBUNG: Realtität ohne Tabu

Mehr als 30 Jahre nachdem die Frauenbewegung das Tabuthema Sexualität und Schwangerschaftsabbruch auf die Tagesordnung gebracht hat, legt die CSV-LSAP-Regierung ein Reformvorhaben vor, das alles lässt, wie es war.

„Sie soll die Schmerzen ruhig ertragen und fühlen, was passiert“. Mit diesen Worten habe ein Arzt in Luxemburg bei einer Abtreibung die Vergabe von Schmerzmitteln an eine Patientin verweigert – in einem anderen Fall habe er eine Beratung vorenthalten: „Frauen, die abtreiben, brauchen keine psychische Beratung“. Daneben komme es, da Abtreibungen in Luxemburg nach wie vor illegal sind, immer wieder zu der entwürdigenden Situation, dass Frauen unmittelbar bevor sie in den Operationssaal geschoben werden, dem Arzt Bargeld zustecken. Auch gebe es Ärzte, die bei der zweiten ungewollten Schwangerschaft einer Frau ihre Hilfe verwehren. „Die Frauen sind diesen Ärzten komplett ausgeliefert“. Dies und mehr berichtete mit Empörung eine Krankenschwester auf einem letzte Woche vom Cid-Femmes organisierten Konzertierungstreffen zum Thema Abtreibung. Dem Aufruf des Cid-Femmes unter dem Motto „Das Recht auf Selbstbestimmung“ waren mehr als 40 Personen verschiedener Organisationen und unterschiedlicher politischer Couleur gefolgt. Zweck des Treffens war, eine Diskussion über eine fortschrittlichere Reform des Abtreibungsgesetzes vom 15. November 1978 in Gang zu bringen.

Frauen sind den Ärzten vor allem dadurch ausgeliefert, dass die Abtreibung in Luxemburg bis heute nicht als Recht institutionalisiert ist, und zwar als Recht, das – abgesehen von der Vorgabe einer bestimmten zeitlichen Frist – ausschließlich und einzig auf der freien Willensäußerung als einziger Begründung fußt. Und an diesem Mangel wird sich auf absehbare Zeit wenig ändern, wenn das von der CSV, genauer gesagt dem Justizminister François Biltgen, am 20. Januar auf den Instanzenweg gebrachte Gesetzesprojekt „portant modification de l’article 353 du Code pénal“ verabschiedet werden sollte. Denn in dem Vorschlag der Regierung heißt es: Eine Abtreibung gilt als nicht strafbar, sofern „l’état de grossesse place la femme enceinte dans une situation de détresse d’ordre physique, psychique ou social“. Diese Kriterien schaffen keine Rechtssicherheit für die Frau, die, aus welchen Gründen auch immer, ihre Schwangerschaft abbrechen will. Die Fortsetzung und Ausweitung der Indikationslösung (physische, psychische oder soziale Problemlage) definieren die Bedingung für den Schwangerschaftsabbruch und engen sie zugleich ein. Hier geht es nicht um Selbstbestimmung, denn die Frauen bleiben auch weiterhin „beratenden“ Instanzen und deren Urteil ausgeliefert.

Auch sonst schafft das Gesetzesprojekt in vielen Punkten nicht wirklich Klarheit. Angesichts dessen wundert es kaum, dass selbst Alex Bodry, Präsident der Koalitionspartei LSAP, den Entwurf wie folgt umschreibt: „Der Gesetzesentwurf zum Schwangerschaftsabbruch ist eigentlich eine Fristenlösung, die in eine Indikationslösung gekleidet ist. Dieser Umstand bietet der CSV die Möglichkeit, von einer Indikationslösung zu sprechen“. Tatsächlich verwunderlich ist dagegen, dass die LSAP mittlerweile das konservative Reformprojekt zu unterstützen scheint. Und das, obwohl die LSAP-Abgeordnete Lydie Err 2007 noch eine wirklich mutige „Proposition de loi“ zur Abtreibung vorgelegt hatte. Als Augenwischerei erscheint somit auch, dass das CSV-Gesetzesprojekt sich im „Exposé des motifs“ ausdrücklich auf den progressiven Beschluss des Europarates vom 16. April 2008 bezieht, gemäß dessen die Abtreibung zu legalisieren, ihre sichere und legale Ausführung in einem professionellen Umfeld sicherzustellen, die freie Wahl der Frau zu respektieren und eine adäquate Übernahme der Kosten zu gewährleisten seien. „Die Mentalitäten haben sich nicht verändert“, „Die Frauen werden nach wie vor bevormundet“, und „Die Abtreibung wird durch eine zweite verpflichtende Beratung nicht als Recht anerkannt“, so die Ansicht der meisten Personen, die sich im Cid-Femmes versammelt hatten.

„Positiv am Gesetzesentwurf der Regierung ist, dass Minderjährige nun nicht mehr das Einverständnis ihrer Eltern brauchen. Denn für einige Minderjährige kann das Eingeständnis einer nicht geplanten Schwangerschaft lebensgefährlich sein“, meinte Danièle Igniti, Präsidentin des Planning Familial. Zufrieden mit dem Gesetzesprojekt ist das Planning deshalb jedoch keineswegs. Schon im Vorfeld hatte die Organisation kritisiert, dass die Regierung sich bei der Ausarbeitung des Gesetzesprojektes nicht mit entsprechenden Experten beraten hatte. Ebenso beanstandet sie, dass in dem Gesetzesprojekt der Schwangerschaftsabbruch mit einer Verhütungsmethode gleichgesetzt wird ? ganz so, als ob Frauen den medizinischen Eingriff als eine Routineangelegenheit behandelten. „Die Verantwortung der Männer wird dagegen in dem Gesetzesprojekt mit keinem Wort erwähnt“, stellte Igniti fest. Vor allem jedoch kritisiert das Planning die zusätzliche obligatorische Beratung, die der Gesetzentwurf den Frauen aufbürdet. „Das Gesetzesprojekt ist keine reine Fristenlösung. Stattdessen machen Indikationen den Prozess schwieriger“, so Igniti. Zwar sei in dem Entwurf von Biltgen die Zeitspanne zwischen den obligatorischen Beratungen und der Abtreibung von bisher sieben auf drei Tage verkürzt worden. Dennoch verkompliziere auch diese Regelung die zur Abtreibung führende Prozedur, erhöhe damit den Stress für die Frauen und berge das Risiko eines unter Umständen entscheidenden Zeitverlusts.

Als Bevormundung in den Augen vieler Frauen gilt weiter, dass das Gesetzesprojekt die Genehmigung zu einer Abtreibung davon abhängig macht, dass eine Frau neben einem Gynäkologen auch ein „Centre de consultation et d’information familale agréé qu’elle choisit et qui lui délivre un certificat attestant la consultation“ aufsuchen muss. Abgesehen davon, dass nicht spezifiziert wird, an welche Zentren hier konkret gedacht ist, lehnen viele Frauen grundsätzlich ab, zu einer Beratung gezwungen zu werden. Wichtig ist in ihren Augen dagegen, dass die Wege für die Betroffenen kürzer und übersichtlicher gestaltet sind und dass ein gutes Beratungsangebot und eine gute Nachsorge zur Verfügung stehen ? falls diese gewünscht werden. Im Planning Familial etwa können Frauen im selben Haus neben der medizinischen Behandlung auch eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen. „Ärzte und Psychiater arbeiten im Planning Tür an Tür. Dadurch entstehen vorteilhafte Synergien“, betont die Direktorin Cathérine Chéry. Ärzte und Psychiater könnten sich untereinander über eine ratsuchende Person austauschen. „Wir nehmen uns Zeit, mit den Frauen zu reden, sofern es gewollt ist“, erklärt Chéry. Auch Dinge wie erpresserischer Druck, der im Zusammenhang eines Schwangerschaftsabbruchs durch den Partner oder die Eltern auf eine Frau ausgeübt werden, könnten so zur Sprache kommen. Um die Prozeduren für die Frauen abzukürzen, fordert das Planning eine Liste von Ärzten, die Abtreibungen praktizieren. „Die öffentlich-rechtlichen Krankenhäuser müssten verpflichtet werden, Abtreibungen anzubieten“, so Igniti. Das sei wichtig, auch um Zustände wie im italienischen Neapel zu vermeiden, wo Frauen zur Abtreibung in andere Städte oder gar Länder reisen müssten, da viele Ärzte als „objecteurs de conscience“ den Eingriff verweigerten.

Nach wie vor gibt es in Luxemburg kein verlässliches Zahlenmaterial zu den vorgenommenen Abtreibungen, auch weil diese aufgrund der rechtlichen Lage noch immer unter „Curetage“ geführt werden. Verbessert hat sich die Situation für viele Frauen jedoch, seit im Planning eine medikamentöse Abtreibung bis zur fünften Schwangerschaftswoche ermöglicht wurde. Auch verfügt das Planning seit Februar 2009 über ein Abkommen mit dem „Centre Hospitalier de Luxembourg“ (CHL), so dass einmal pro Woche auch chirurgische Eingriffe vorgenommen werden können. Resultat dieser Verbesserungen ist ein Anstieg der Anfragen von jährlich 150 auf 450 im letzten Jahr. Entsprechend ist seit 2009 bei den Partnern der Organisation im Ausland der Besuch von Luxemburgerinnen um fast 50 Prozent zurückgegangen, wie Chéry gegenüber der Woxx erläutert. So behandelte das belgische Planning in Rochefort statt der üblichen 100 Luxemburgerinnen im vergangenen Jahr nur 40, und die holländische Casa-Gruppe statt 150 nur 75. Angesichts der Tatsache, dass viele Jahre lang Luxemburger Frauen zur Abtreibung ins Ausland reisen mussten und hier auch Hilfe bekommen haben, ist vor allem eine Klausel in dem Gesetzesprojekt der Regierung geradezu beschämend und ein Skandal: Denn nach dieser sind nur Frauen, die seit drei Monaten ihren legalen Wohnsitz in Luxemburg haben, zur Abtreibung berechtigt. Das Reformvorhaben der CSV-Regierung verändert also letztlich wenig. Die Abtreibungsmigration wird auch weiterhin bestehen bleiben – sofern es nicht zu Nachbesserungen des Gesetzestextes kommt.

Langsam jedoch formiert sich der Widerstand gegen den Biltgen-Entwurf. Auf Initiative des Cid-Femmes und ausgehend von dem Konzertierungstreffen hat sich das Kollektiv „Si je veux – Für das Selbstbestimmungsrecht der Frau“, bestehend aus Privatpersonen, Frauenorganisationen und parteilichen Jugendorganisationen, gebildet. Pünktlich zum Internationalen Frauentag wurde in einer Petition eine Reform der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch gefordert, in der die Kriminalisierung der Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, zu beseitigen und das Recht der Frau auf Selbstbestimmung in allen Aspekten zu garantieren sei. Die Petition soll bis zum 1. Juni zirkulieren, um dann der Petitionskommission der Chamber übergeben zu werden. Ziel ist die Öffentlichkeit zu mobilisieren, damit im Verlauf der jetzt anstehenden legislativen Prozedur die politisch Verantwortlichen noch zum Nachbessern des Gesetzestextes veranlasst werden.

Denn die Zeit drängt. Das Gesetzesprojekt droht die Instanzen zügig zu durchlaufen. Von der Koalitionspartei, der LSAP, ist wenig Widerstand zu erwarten. Jedenfalls hat die sozialistische Gallionsfigur der Frauenrechte, Lydie Err, schon im Vorfeld angekündigt, für die Gesetzesvorlage zu stimmen, sofern kleine Änderungen vorgenommen werden: „Ich denke, die Hauptaspekte des vorliegenden Gesetzesentwurfes stimmen. Ich kann die ganze Aufregung in der Öffentlichkeit nicht verstehen.“ Ob die Sozialisten dennoch die Petition unterschreiben werden und somit ein klares Signal gegenüber dem konservativen Gesetzesentwurf der Regierung setzen, wird sich zeigen.

Die Petition wird in den nächsten Tage unter www.sokrates.lu online zur Verfügung stehen.


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.