Jagdreform: Letztes Pulver

von | 22.04.2011

Vorbildlich für die einen, übertrieben für die anderen – der Aufwand, den die Chamber in den vergangenen Jahren für die Jagdreform betrieben hat, ist beachtlich. Das Ergebnis missfällt vor allem der Jägerschaft.

Trophäenjagd: Freizeitbeschäftigung oder öffentliches Interesse?

„Luxemburg hat die Gelegenheit, ein modernes Gesetz zu entwerfen. Es sollte nicht unter künstlich konstruiertem Zeitdruck gehandelt werden.“ Diese Mahnung richtete Anfang März die Jägerföderation in einem Brief an die Abgeordneten. Damit verschossen die Grünröcke gewissermaßen ihr letztes Pulver, denn eigentlich sind sich die Regierung und die parlamentarische Kommission für nachhaltige Entwicklung einig, dass die Reform des Jagdgesetzes unbedingt vor dem Sommer verabschiedet werden soll. Wieso nach fast zehnjährigen politischen Diskussionen der Zeitdruck „konstruiert“ ist, erklären die Jäger so: „Die Diskussionen dauern nun schon so lange an, weil der Entwurf nicht gut ist!“

Was die Föderation in Rage bringt, ist vor allem die Aussicht, dass künftig JagdgegnerInnen, die Parzellen in Jagdlosen besitzen, auf diesen die Jagd verbieten lassen können. Nach dem neuen Gesetz wird für ein solches Opt-out ein einfacher, vor der Vergabe der Jagdlose einzusendender Brief ausreichen, der ethische Bedenken geltend macht. Noch im Jahre 2007 hatte ein Parzellenbesitzer dieses Recht vor dem Straßburger Gerichtshof einklagen müssen. Der Prozess, der seinerzeit viel Aufsehen erregte, hat die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs wesentlich geprägt. Allerdings stört sich ein Teil der Jagdgegner daran, dass in gewissen Fällen auf ihren Parzellen trotzdem staatlich organisierte „Säuberungs-Jagden“ abgehalten werden können. Der Jägerschaft dagegen missfällt, dass solche Opt-outs zu einer Durchlöcherung der Jagdlose führen können.

Doch im Januar dieses Jahres schöpfte sie neue Hoffnung, als der Straßburger Gerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall in erster Instanz zugunsten der deutschen Jäger entschied (woxx 1096). Allerdings bestimmt das neue deutsche Jagdgesetz die Jagd als eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses, das vor den Partikularinteressen eines Jagdgegners Vorrang hat. Die Luxemburger Jägerföderation möchte nun eine ebensolche Festlegung für den hiesigen Gesetzentwurf erreichen, in dem bisher nur steht, dass die Jagd dem öffentlichen Interesse zu genügen habe. Für den Fall, dass sich die Politiker in diesem Punkt uneinsichtig zeigen, droht die Föderation mit einer „massiven öffentlichen Protestaktion“.

Da das jüngste Straßburger Urteil mit knapper Mehrheit zustande kam, besteht die Möglichkeit, dass es in zweiter Instanz gekippt wird und die Klärung der Rechtslage zugunsten der JagdgegnerInnen ausfällt. Würde das Urteil dagegen bestätigt, wäre eine Reform des Luxemburger Gesetzes im Sinne der Jäger wieder eine ernst zu nehmende Option. Doch diese Klärung abzuwarten, würde auch zu Problemen führen: Die nächste Verpachtung der Jagdlose müsste nach dem alten Gesetz vorgenommen werden, was eine Prozesslawine gegen den Luxemburger Staat nach sich ziehen könnte. Das stört die Jägerschaft wenig: „Die Tatsache, dass in diesem Jahr das Jagdrecht für weitere 9 Jahre vergeben werden soll, darf unter keinen Umständen eine Ursache darstellen, ein unausgereiftes Gesetz zu stimmen.“

Jagen verboten!

Ob dieser forsche Ton die Abgeordneten umstimmen kann, ist zweifelhaft. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium hat die parlamentarische Kommission den Weg für eine Annahme des Gesetzes „just in time“ geebnet. Fleißig wurden die Empfehlungen des Staatsrats abgearbeitet, um einen Dispens vom zweiten Votum zu erlangen. Außerdem galt es, die Möglichkeit für ein Opt-out zu eröffnen, obwohl die meisten Jagd-Pachtverträge bereits 2012 auslaufen. Normalerweise hätten diese Jagdlose bereits Anfang 2011 vergeben werden müssen, doch per Sonderbestimmung wurde die Prozedur in den Herbst dieses Jahres verlegt.

Dass sich die JagdgegnerInnen darüber freuen, dass sie eine gewisse Verfügungsgewalt über ihren Grundbesitz wiedererlangt haben, ist verständlich. Mit ihnen freuen sich alle, denen die Luxemburger Jäger mit ihren breiten Stiefeln in den vergangenen Jahren auf die Füße getreten sind – ob in der öffentlichen Debatte oder bei einem Waldspaziergang. Das sind gar nicht wenige, und unter ihnen befinden sich auch zahlreiche Umweltfreunde und Parteigrüne, die eigentlich dem Besitzrecht jeder Form skeptisch gegenüberstehen: Dass GrundbesitzerInnen frei entscheiden können, was sie auf ihrer Waldparzelle anbauen, dass sie Anspruch auf hohe Entschädigungen bei Umwidmungen haben und damit eine ökologische Landesplanung erschweren, entspringt der gleichen Logik wie das nun mit Begeisterung befürwortete Recht auf ein Opt-out. Die Jägerföderation verweist geschickt auf die hypothetischen ökologischen Folgen einer nicht flächendeckenden Bejagung – Wildschäden, Krankheiten und Rückgang der Biodiversität – um gegen die Möglichkeit eines Opt-out zu argumentieren. Dieses Argument pro domo mag stark überzeichnet sein, vom Prinzip her müsste es aber jedem Naturfreund einleuchten.

Auch wenn die Grünen angekündigt haben, sich bei der Abstimmung über das neue Jagdgesetz enthalten zu wollen, weil sie mit ein paar Punkten nicht einverstanden sind, sind sie doch die eigentlichen Sieger dieses gesetzgeberischen Marathons. Die 2002 vorgelegten „13 Forderungen für ein neues Jagdgesetz“ (woxx 631) werden größtenteils durch die Reform erfüllt. Missfallen dürfte den Grünen, dass trotz „Reenert-Kampagne“ der Fuchs immer noch als jagdbare Art aufgeführt wird. Dass andere Forderungen, wie das Verbot von Treibjagden mit Hunden, unrealisiert bleiben, wird stillschweigend hingenommen, da sie zwar dem Programm radikaler Tierschützer, nicht aber den Einsichten von Naturschutz und Wissenschaft entsprechen. Beim Fütterverbot schließlich gab es einen Teilsieg: Lockfütterung in kleinen Mengen bleibt erlaubt. Dass Füttern generell verboten ist, brandmarkt die Jägerföderation als „naiv und weltfremd“, die Jagdgegner dagegen befürchten, dass unter dem Deckmantel der Lockfütterung weiter „gemästet“ wird.

Wie sich das Gesetz auswirkt, falls es in Kraft tritt, wird die Praxis erweisen. Es ist schwer vorherzusagen, ob die Kontrollen der Forstverwaltung die Wildfüttterung verhindern können. Auch weiß niemand, wie viele Grundbesitzer ein Opt-out beantragen werden und wie sich die „Durchlöcherung“ konkret auf die Jagdpraxis auswirkt. Schließlich darf man gespannt sein, ob diese von großen Teilen der Jägerschaft als Niederlage empfundene Reform zu einer Verhärtung der Positionen oder aber zu einem Umdenken führen wird.

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