Als 1991 eine blau-schwarze Mehrheit in Luxemburg-Stadt beschloss, die Kosten für eine Stunde Parken auf die eines Busfahrscheins anzuheben, kam das fast einem Paradigmenwechsel gleich. In der Folge wurde die Entscheidung stets respektiert und sogar verschärft. Während in der Regel in den Parkhäusern die Stundengebühr mit wachsender Parkdauer abnahm, wurden später einige der zentralen Parkhäuser mit einem regelrechten Straftarif belegt: Wer sich als Dauerparker dort breit machte, zahlte ab der 4. Stunde kräftig drauf. Mit dem parking résidentiel verschwand dann praktisch überall die „blaue Zone“, in der das Parken zwar zeitlich begrenzt, dafür aber gebührenfrei war. Inzwischen hat auch der Geschäftsverband verstanden, dass ein Parkplatz-Management, das die Dauerparker vom Stadtzentrum fernhält, durchaus in seinem Interesse ist. Die Erhöhung der Parking-Grundgebühr, die jetzt ins Haus steht, löst weit mehr Geschrei aus als die von der Regierung beschlossene Anhebung der Bustarife, die dafür der Auslöser war. Dass jetzt (bei einzelnen Langzeittarifen) Erhöhungen um „bis zu 60“ Prozent entstehen, hat allerdings nichts mit Preistreiberei zu tun: So soll die zusätzliche Abstufung zwischen der 4. und 5. Parkstunde in den Zentrumsparkhäusern die Dauerparker dazu animieren, die kostenlosen P+R Plätze anzusteuern. Diese bewusste strukturelle Erhöhung fällt nun durch die nicht-gewollte konjunkturelle etwas schärfer aus, als eigentlich beabsichtigt war.
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