FISKALPAKT: Blauäugig

Das Parlament tritt Souveränitätsrechte ab, obwohl es dafür eigentlich keine qualifizierte Mehrheit gibt.

Die Analyse des unter „deutschem Diktat“ beschlossenen Fiskalpakts lautet bei den vier Oppositionsparteien im Parlament recht ähnlich: Eine verfehlte Maßnahme, die, sollte sie angewandt werden, genau das Gegenteil von dem bewirken wird, was sie bezweckt. Die Mitgliedsstaaten werden gezwungen, eine strikte Schuldenobergrenze einzuhalten. Wer die seit den Maastrichter Abkommen geltende Linie – 60 Prozent Gesamtverschuldung gemessen am BIP – schon jetzt überschreitet, verpflichtet sich, jedes Jahr jeweils fünf Prozent des über der Norm liegenden Schuldenstandes abzubauen. Der liberale Fraktionschef rechnet vor: Ein Land wie Belgien müsste demnach jedes Jahr einen Budgetüberschuss von plus (!) zwei Prozent erwirtschaften, um sein derzeitiges Gesamtdefizit von rund 100 Prozent des BIP entsprechend den Fiskalpakt-Vorgaben zurückzufahren. Belgien tut sich aber schon schwer, auch nur die aktuell geltende jährliche Maastrichtdefizitgrenze von minus (!) drei Prozent einzuhalten. Ein weiterer Druck auf die Haushaltspolitik des belgischen Zentralstaates dürfte sich als Sprengstoff für den Zusammenhalt des Königreiches erweisen.

Es sind längst nicht mehr nur die Gewerkschaften oder linke Parteien, die mahnen, dass eisernes Sparen allein nicht aus der in einigen Mitgliedsstaaten zur Schuldenkrise mutierten Finanzkrise führen wird. Im Gegenteil, dort wo die Pille bereits verabreicht wurde, hat sich das Staatsdefizit beträchtlich ausgeweitet, weil der durch sie verursachte konjunkturelle Einbruch zu einem noch massiveren Rückgang staatlicher Einnahmen geführt hat.

Doch nicht nur die Medizin selbst ist fragwürdig, auch die Art und Weise, wie sie politisch verschrieben wird, stößt auf. Der Fiskalpakt erhält in jedem Land, das sich beteiligt, Verfassungsrang. Das heißt, er muss mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden – im Falle Luxemburgs sind das zwei Drittel Zustimmung im Parlament – und er kann auch nur mit der gleichen Mehrheit wieder rückgängig gemacht werden.

Derzeit tagt die parlamentarische Verfassungskommission im Wochen- wenn nicht gar Tages-Rhythmus, um die seit Jahren diskutierten Änderungen zur Verfassung in minutiöser Detailarbeit fristgerecht hinzubekommen. Jedes Komma wird dabei mehrfach hinterfragt. Und die Option, das Resultat am Ende den WählerInnen in Form eines Referendums doch noch zur endgültigen Entscheidung vorzulegen, wird zumindest ernsthaft diskutiert.

Der Fiskalpakt, der den Zeichnerländern, und damit auch den nationalen Parlamenten, bis auf zwei Stellen hinter dem Komma vorschreibt, wie ihre Haushaltspolitik auszusehen hat, und der explizit den Europäischen Gerichtshof als Schiedsrichter für eventuelle Interpretationsdivergenzen zwischen der Kommission und den Nationalstaaten einsetzt, wird faktisch einfach durchgewunken.

Dass die Mehrheitsparteien im Parlament dem von ihrer Regierung mitverantworteten Fiskalpakt zustimmen, ist zwar ebenfalls ein klares Armutszeugnis des parlamentarischen Systems, doch lässt immerhin die Loyalität des politischen Fußvolks hier noch eine rationale Erklärung zu. Aber auch die oppositionelle DP hat es unterlassen, als Zünglein an der Waage das Verfahren durch technischen K.O. zu beenden und dadurch einen Diskussionsprozess auszulösen. Das lässt sich wohl nur noch durch bedingungslosen Europa-Enthusiasmus der blauen Partei erklären.

Der Hinweis, die Kommission habe in letzter Zeit erkennen lassen, dass sie nicht auf Biegen und Brechen auf die Einhaltung des Paktes drängen werde, wenn besondere Umstände dies nahelegen, ist im wahrsten Sinne des Wortes blauäugig. Denn wozu bedarf es eines Mechanismus mit Verfassungscharakter, wenn er gar nicht unbedingt umgesetzt werden soll?


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