Denkmalschutz: Umkehr der Beweislast

von | 23.07.2020

Nur noch etwa tausend Unterschriften fehlen der Petition 1638 zum Schutz des Luxemburger Bauerbes.

Fotos: Luxembourg under Destruction

Als am Donnerstag die Petitionskommission der Abgeordnetenkammer Bilanz über die aktuelle Session zog, konnte sie jetzt zur Sommerpause noch auf ein Highlight verweisen: Die Petition 1638, die sich für den „Schutz des historischen Bauerbes“ in Luxemburg einsetzt, hatte bei Redaktionsschluss fast 3.500 Unterschriften erreicht, damit fehlten weniger als ein Viertel, damit das Anliegen ganz offiziell auf die politische Tagesordnung gesetzt wird.

Zwar wurden auch in den vergangenen 12 Monaten wieder Dutzende von Petitionen eingereicht, doch viele davon wurden aus formalen GrĂĽnden erst gar nicht zum Votum freigegeben, oder sie erreichten, statt der erforderlichen 4.500, oft nur eine zweistellige Zahl an Unterschriften. Sie wurden somit ad acta gelegt, sofern die Antragsteller*innen sie nicht in eine normale Petition verwandelten, mit der sich der Petitionsausschuss befassen kann, aber nicht unbedingt muss.

Die magische Grenze knackten in der erwähnten Periode bislang lediglich drei Petitionen: Die Petition Nummer 1560 (7.108), die sich gegen den Ausbau des 5G-Netzes in Luxemburg aussprach, und zwei Petitionen, die sich aus der Pandemie heraus ergaben: Petition Nummer 1550 (6.443) die eine Schließung der Schulen und Kinderhorte bis zum September verlangte, und die Petition 1556 (5.824), die für eine generelle Einführung eines Rechtes auf „Télétravail“ eintrat.

Während diese drei Petitionen von einer gewissen Aktualität und einer somit ohnehin öffentlich geführten Debatte profitierten, ist der Erfolg einer sich mit dem Denkmalschutz befassenden Petition doch eher erstaunlich, zumal ihre Publikation erst kurz vor den Sommerferien erfolgte und somit der Endspurt – Unterschriften können noch bis zum 6. August auf der Petitionsseite der Chamber abgegeben werden – mitten in die Sommerpause fällt.

Wer allerdings bei Denkmal-schützer*innen vor allem an ältere, von einer gewissen Nostalgie erfassten Mitbürger*innen denkt, liegt wohl falsch. Die Petition 1638 entstand um die sehr aktive Facebook-Seite „Luxembourg under Destruction“ (siehe woxx 1587), die erst Ende 2019 initiiert wurde und sich seitdem zu einem wahren Forum zu aktuellen Geschehnissen in Sachen Denkmalschutz entwickelte. Und es sind vor allem auch jüngere Zeitgenoss*innen und auch Nicht-Luxemburger*innen, die sich über die fortlaufende Zerstörung historischer Bausubstanz austauschen.

Heisdorf als Mahnmal

Wie akut das Problem ist – und weshalb der Petition 1638 gute Chancen ausgerechnet werden können, die Mindestanzahl an Unterschriften in den verbleibenden knapp zwei Wochen zu erreichen – hat in den letzten Tagen die Zerstörung der Reitställe der Heisdorfer Schlosses gezeigt: Zwar wird das Schloss als Denkmal geführt, aber nicht, wie das leider allzu oft der Fall ist, die dazugehörigen Dependancen. Wie sich herausstellte, wurde noch unter dem Kulturstaatssekretär der vorigen Regierung eine Klassierungsprozedur der Ställe ins Leere laufen gelassen und seine Nachfolgerin, die Kulturministerin Sam Tanson (Déi Gréng), quasi vor vollendete Tatsachen gestellt. Jetzt mussten die Ställe also dem Ausbau des im Schloss befindlichen Seniorenheims, das von den Soeurs de la Doctrine Chrétienne betrieben wird, weichen.

Vor gut zwei Wochen hatten sich Denkmalschützer*innen zu einem Protestpiquet an Ort und Stelle eingefunden, als die Abrissarbeiten bereits begonnen hatten. Anders als das Gesetz es verlangt, hing die Genehmigung zum Abriss nicht öffentlich aus. Ein solcher Aushang soll es interessierten Dritten erlauben, innerhalb einer dreimonatigen Frist Einspruch zu erheben – dafür muss er aber nach außen sichtbar angebracht werden. Inzwischen bestehen auch Zweifel, ob die Genehmigung überhaupt rechtmäßig erteilt wurde und nicht die Wirren des „confinement“ dazu missbraucht wurden, vollendete Tatsachen zu schaffen.

Ein Beispiel unter vielen, welches das eigentliche Anliegen der Petition 1638 unterstreicht: Alle Gebäude, die vor 1955 erbaut wurden, sollen grundsätzlich vor einem Abriss bewahrt werden. In einer Art Umkehr der Beweislast dürfte dann nur noch Hand an solche Bausubstanz gelegt werden, wenn alle Instanzen dazu befragt wurden und ihr Einverständnis einbringen konnten.

woxx.eu/petitionasigner

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woxx.eu/petitione

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