Bodenschutz: 12.000 Altlasten

von | 05.02.2018

Ein neues Gesetz soll für besseren Bodenschutz sorgen und Sanierungen leichter machen.

Belval sei ein Beispiel dafür, dass auch auf verschmutzten Böden neues Leben entstehen kann, so die Umweltministerin. (Foto: CC-BY-SA Zinneke/Wikimedia Commons)

Die Diskussionen um eine Joghurtfabrik in Bettemburg und das Google-Datacenter bei Bissen zeigen es: In einem kleinen Land wie Luxemburg ist Boden ein rares Gut. „Es gibt einen hohen Druck auf die Böden“, bestätigte auch die Umweltministerin Carole Dieschbourg am vergangenen Montag, dem 29. Januar, bei der Vorstellung des neuen Bodenschutzgesetzes. Eigentlich hatte die Regierung gehofft, dass die Frage auf europäischer Ebene gelöst würde – da dort aber keine Einigung in Sicht ist, wird nun ein nationales Gesetz auf den Instanzenweg geschickt. Drei Jahre lang habe man sich mit internationalen Expert*innen und unterschiedlichsten nationalen Akteur*innen beraten, bevor das jetzige Projekt stand.

Risikobasierter Ansatz

Ebenso wie das Wasser und die Luft soll nun auch der Boden, der immerhin ein Viertel der Biodiversität beheimatet, geschützt werden. Dies durch einen nationalen Bodenschutzplan und durch eine verbesserte Überwachung der Bodenqualität. Aktuell existiert bereits ein – Ende der 1990er-Jahre erstelltes – Verzeichnis von Altlasten und Bodenverschmutzungen. In ihm sind ungefähr 12.000 Orte aufgelistet, in denen gefährliche Stoffe oder Müll im Boden schlummern. Wie die Situation wirklich aussieht, müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes die Gemeinden prüfen. Anschließend wird ein neues Informationsregister erstellt, das dann auch auf Geoportail.lu veröffentlicht wird – aus diesem können alle Interessierten dann ersehen, wo der Boden verschmutzt oder gar verseucht ist.

Die Umweltministerin verspricht sich von dem Gesetz Rechtssicherheit und schnellere Prozeduren. Für jedes Grundstück kann dann ein Bodenkontrollzertifikat erstellt werden, das den Zustand des Bodens beglaubigt. Wie mit Verschmutzungen oder Altlasten umgegangen wird, hängt von der späteren Nutzung ab. „Wir wenden einen risikobasierten Ansatz an. Wenn Wohnhäuser mit Gärten geplant sind, muss anders saniert werden als bei industrieller Verwendung“, so Dieschbourg. Eine genaue Regelung, wer das erwähnte Zertifikat erstellen lassen muss, gibt es jedoch nicht. Käufer*innen von potenziell belasteten Grundstücken hätten ein Interesse daran, nicht die Katze im Sack zu kaufen – eventuell werden die Kosten für eine Begutachtung jedoch auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Für die Diagnose eines belasteten Grundstücks sind aber staatliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 10.000 Euro vorgesehen.

Altlasten und Verschmutzung von industriell genutzten Böden sind ein Aspekt, aber auch die Flächenversiegelung nimmt rasant zu. Damit ist der Vorgang gemeint, dass Böden asphaltiert oder zubetoniert werden – danach ist kein Austausch zwischen Atmos- und Pedosphäre mehr möglich. Das belastet zwar nicht den Boden an sich, trägt aber zur Erosion, Grundwasserbelastung und anderen Umweltproblemen bei. Maßnahmen, um diese Entwicklung einzudämmen, sieht das neue Gesetz nicht vor. „Ich kann mir vorstellen, dass das Thema in dem nationalen Bodenschutzplan, der alle sechs Jahre erstellt werden muss, behandelt wird.“, so die Ministerin. Sie wolle den Arbeitsgruppen hierzu jedoch keine Vorgaben machen.

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