EuGH: Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Ehepaare

von | 07.06.2018

Nicht-EU-Bürger*innen, die mit einem gleichgeschlechtlichen Unionsbürger verheirateten sind, darf das Aufenthaltsrecht nicht verweigert werden. Dies auch in ebenjenen EU-Ländern, in denen die gleichgeschlechtliche Ehe nicht gesetzlich anerkannt ist. So heißt es in einem rezenten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Anlass dazu gab eine Klage zweier Männer, einem Rumänen und einem US-Amerikaner, die in Belgien geheiratet hatten und sich anschließend in Rumänien niederlassen wollten. Trotz Ehevertrags erhielt der US-Amerikaner kein Dauerbleiberecht, mit der Begründung, dass in Rumänien die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt sei. Das Paar klagte vor dem rumänischen Verfassungsgerichtshof, der sich schließlich an den EuGH wandte. Dieser entschied nun am Dienstag, dass die Bestimmungen zum Bleiberecht auch auf gleichgeschlechtliche Ehepaare anzuwenden sind. Den Mitgliedsstaaten bleibt jedoch weiterhin freigestellt, ob sie die Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts anerkennen oder nicht.

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