Politische Arbeit zum Nulltarif, das ist vorbei. Darauf einigten sich die Parlamentsparteien im Konsens.
Herbst 1989: Anläßlich der „rentrĂ©e parlementaire“ blockieren die Abgeordneten der kleinen Parteien die Haupttreppe im Parlament und verweigern ihren KollegInnen von CSV, LSAP und DP den Zugang zum Plenarsaal. Sie machen so auf den ungerechten finanziellen Ausgleich innerhalb der Fraktionen und Parlamentsmitglieder aufmerksam. Die Reaktion ist heftiger als erwartet. Die bunte Truppe wird kurzerhand mit Polizeigewalt entfernt und fĂĽr ein paar Sitzungstage ausgesperrt – unter teilweisem Entzug der Abgeordnetendiäten.
Aber die zur Schau gestellte Solidarität zwischen dem rechten und linken Extrem des damaligen Parlamentsspektrums fĂĽhrte letztendlich zum Ziel: Ăśber das Konstrukt einer technischen Fraktion bekamen die „Kleinen“ auf einmal richtiges Geld fĂĽr die politische Arbeit. Vorher standen ihnen nur die mehr oder weniger hohen Abgaben der Abgeordneten sowie eine minimalistische Aufwandsentschädigung zur VerfĂĽgung. Doch die Sache mit den Fraktionsgeldern hatte einen Haken: Diese Summen mussten offiziell fĂĽr Ausgaben im Zusammenhang mit parlamentarischen Aktivitäten ausgegeben werden, also nicht fĂĽr die Parteiarbeit.
Knapp ein Jahrzehnt später einigten sich die Parteien dann einvernehmlich auf eine RĂĽckerstattung der Wahlkampfkosten. Damit wurde ein Schlussstrich unter teilweise fragwĂĽrdige Praktiken der GroĂźparteien gezogen, die sich die teuren Gadgets und Plakate auch schon mal von lichtscheuen Gestalten finanzieren lieĂźen. Schwarze Kassen, anonyme Schecks und „Wallissen“ – es gab viele Verdachtsmomente, aber so richtig offen legen wollte keiner seine Finanzquellen. Erst als durch das Wahlkampffinanzierungsgesetz der Staat als Hauptgeldgeber einsprang, kam es im Gegenzug zu einer teilweisen Offenlegung der Etats der Parteien.
Aber diese neuen Geldquellen bedeuteten auch, dass der der Fraktionsapparat zum Wasserkopf wurde. Wenn 80 oder 90 Prozent der Parteieinnahmen allein auf die parlamentarische Arbeit beziehungsweise aus dem Finanzausgleich für die Wahlkämpfe zurückzuführen sind, dann schwindet das Gewicht der Basis dahin. Die neue Unabhängigkeit der Parlamentarier gegenüber Einflüssen von außen, sie wurde auch zu einer Unabhängigkeit gegenüber der eigenen Partei.
Zwei Prozent als Einstiegsmarke
Die jetzt von den im Parlament vertretenen Parteien vorgeschlagene Parteienfinanzierung soll hier einen Ausgleich schaffen. Zwar orientieren sich die Beiträge, die zukĂĽnftig den einzelnen Parteien zugedacht werden, an den Resultaten, die bei Landes- und Europawahlen erreicht werden. Es ist jedoch ist explizit erwĂĽnscht, ja sogar vorgeschrieben, dass diese Gelder den Parteien fĂĽr ihren strukturellen Ausbau und zu Bildungs- und Forschungszwecken aufgewendet werden. Das Gesetzesvorhaben wird als „proposition de loi“ von den fĂĽnf Fraktionsschefs auf den Instanzenweg gebracht werden, auch um deutlich zu machen, dass es sich um einen Konsens zwischen Parlamentsmehrheit und -opposition handelt. Nicht einbezogen in die Verhandlungen waren die „LĂ©nk“ und die KPL, die ja 2004 den Einzug nicht mehr schafften.
Dennoch: Parteien, die den Sprung ins Parlament nicht geschafft haben, werden ebenfalls finanziert ein Ausdruck dafĂĽr, dass Präsenz im Parlament keine conditio sine qua non fĂĽr Parteiarbeit ist. Voraussetzung ist aber, dass sie bei besagten Wahlen im Schnitt mehr als zwei Prozent erreichen. Dass dieser Wert nur um Zehntelpunkte ĂĽber dem Wert der „LĂ©nk“ liegt, wird von den Antragstellern nicht als Schönheitsfehler gewertet: In anderen Ländern gelten teilweise höhere Barrieren. Aber allein gutes Abschneiden bei den Wahlen reicht nicht aus. Es sollen nur jene politische Organisationen als Parteien anerkannt werden, „qui participent de façon active et permanente Ă la vie politique“ – so CSV Präsident Fränz Biltgen. Damit soll vermieden werden, dass Wahlvereine und Einpunkt-Parteien die einmalig bei Wahlen zwar gut abschneiden, ansonsten aber keinerlei Aktivitäten aufweisen, auĂźen vor bleiben. Dass hier der Teufel im Detail steckt, belegt auch die Tatsache, dass der definitive Gesetzestext der Presse nicht vorgelegt werden konnte.
CSV sahnt ab
Was ist eine aktive und permanente Beteiligung am politischen Leben? Den Vorwurf, lediglich eine Modeerscheinung zu sein, mussten sich neue Parteien immer wieder gefallen lassen. Nicht zuletzt die GrĂĽnen und der ADR, die in den Achtzigern entstanden sind, und denen erst nach drei oder vier Wahlgängen zugestanden wurde, eine richtige Partei zu sein. FĂĽr die beiden linken Gruppierungen dĂĽrfte die neue Regelung ein Ansporn sein, sich beim nächsten Wahlgang nicht erneut gegenseitig zu bekämpfen, sondern gemeinsam anzutreten. Denn ist der Mindestsockel von zwei Prozent bei den Landes und Europwahlen erst einmal erreicht – was bei Einheitslisten ohne Zweifel der Fall wäre – locken 100.000 Euro Grundbetrag – und zwar jährlich. Zusätzlich werden fĂĽr jeden Prozentpunkt, den die einzelnen Parteien ĂĽber diesen Sockelbetrag hinaus erreichen, 11.500 ausbezahlt – Europa- und Landeswahlen werden hier getrennt bewertet. Nach aktuellem Stand wĂĽrden den fĂĽnf im Parlament vertretenen Parteien so etwa rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr zustehen. Die CSV wird auch hier das Feld anfĂĽhren und dĂĽrfte auf knappe 900.000 Euro kommen, gefolgt von der LSAP die ĂĽber eine halbe Million erreichen dĂĽrfte, während die DP, GrĂĽne und ADR sich etwa eine Million teilen dĂĽrften. Es fällt auf, dass diese Streuung noch stärker ausfällt als bei den Fraktionsgeldern, bei denen die CSV laut Kontenabschluss 2004 knapp ĂĽber 600.000 Euro lag. Eine Höchstgrenze ist fĂĽr die Parteienfinanzierung nämlich nicht vorgesehen. Zumindest unter dem Strich darf sich die Juncker-Partei schon jetzt als Gewinnerin sehen.
Ob diese Gelder bereits 2008 zur Auszahlung kommen, hängt nicht nur davon ab, ob die proposition de loi wie geplant noch vor Jahresende verabschiedet werden kann. Die Parteien haben nämlich nur dann Anspruch auf die vollen Beträge, wenn sie 25 Prozent ihrer Finanzierung ĂĽber Spenden selber aufbringen. Da die Pflichtbeiträge der Mandatsträger als Spenden bewertet werden, haben groĂźe Parteien auch hier einen Vorteil – insbesondere wenn sie in der Regierung vertreten sind.
Gut klingt zunächst, dass wenigstens 10 Prozent der Parteimittel fĂĽr Bildungszwecke aufgewendet werden mĂĽssen. FĂĽr Fränz Biltgen ist in diesem Zusammenhang die Kontrolle ĂĽber die Verwendung der Gelder wichtig. Er spricht von „Sicherheitsschleusen“, die die Parteien einrichten mĂĽssten. Die Kontrolle, ob die Parteien den selbstdefinierten AnsprĂĽchen gerecht werden, wird der „Cour des Comptes“ ĂĽbertragen. Sie soll jährlich einen Bericht ĂĽber das Finanzgebaren der Parteien ablegen, das dann vom ChamberbĂĽro ausgewertet wird. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, muss mit Strafen rechnen: Das kann vom Einbehalten des Doppelten des fälschlicherweise aufgefĂĽhrten Betrages bis hin zum gänzlichen Ausschluss aus dem Finanzierungsverfahren fĂĽhren.
Sollte der neue Finanzierungsmodus tatsächlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, bleibt den Parteien nicht viel Zeit, um den neuen Geldsegen und seinen rechten Gebrauch zu proben. Zufall oder nicht: Spätestens 2009 wird gewählt und es wäre, angesichts der komplizierten Vorgaben verwunderlich, wenn der erste Bericht des Rechnungshofes vor dem nächsten Wahlgang vorliegen würde.

