REINTEGRATION: Stigma „Knast“

von | 21.06.2013

Wer einmal inhaftiert war, dem fällt der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt besonders schwer. Das EU-Projekt „RiSE“ setzt auf Fortbildung. Ein Positionspapier will einen Rahmen für Bildung im Strafvollzug schaffen.

(Foto: flickr/ iamrealestatephotographer)

Wer aus dem Gefängnis kommt, hat es nicht leicht, wieder Fuß zu fassen. Die Vergangenheit hängt an der Person, als stünde sie ihr auf der Stirn geschrieben. Denn die „heile“ Gesellschaft reagiert unbarmherzig. Landläufig funktioniert die Rezeption so: auf der einen Seite die freien Menschen – auf der anderen die Häftlinge, die „Verbrecher“. Umso wichtiger scheint es da, bereits in den Strukturen der Haftanstalten, jenem geschlossenen Mikrokosmos, mit der Vorbereitung auf die Zeit „danach“ zu beginnen. Noch hat die Gesellschaft kaum Alternativen zum Wegsperren gefunden. Die zweifelhafte Praxis des Strafvollzugs gewinnt aber dann einen gewissen Sinn, wenn dort den Betroffenen der Weg geebnet wird, um wieder einen Platz in der Gesellschaft zu finden. „In Bildung zu investieren, bedeutet, in die gesamte Gesellschaft zu investieren“, meint Mario Della Schiava, Präsident von „Défi-Job“, einer ASBL, die Fortbildungs-Programme im halb-offenen Strafvollzug in Givenich betreut. Gerade bei straffällig gewordenen Menschen ist die Schulabbrecher-Quote hoch. Die Mehrheit der in Europas Haftanstalten Einsitzenden verfügt über nur geringe Qualifikationen. Viele haben die Schule vorzeitig abgebrochen, Schätzungen zufolge verfügen weniger als fünf Prozent aller Häftlinge in Europa über einen Sekundarabschluss.

Fünf Kernprinzipien

Hier setzt das EU-Bildungsprogramm „GRUNDTVIG“ für lebenslanges Lernen in Europa an. Es richtet sich an alle Bereiche der Erwachsenenbildung. Im Mittelpunkt stehen dabei neben älteren Menschen auch Erwachsene, die ihren Bildungsweg ohne Grundqualifikation abgebrochen haben. Nun haben im Rahmen der GRUNDTVIG-Lernpartnerschaft RiSE (Réinsertion dans la société à travers l’education et l’apprentissage) acht Organisationen aus sechs EU-Mitgliedstaaten, die im Bereich der Resozialisierung tätig sind, gemeinsam einen Leitfaden für eine erfolgreiche Resozialisierung von Häftlingen erstellt. Das 45-seitige Positionspapier, das in der vergangenen Woche in Anwesenheit der Luxemburger Europaabgeordneten Georges Bach und Claude Turmes der Presse vorgestellt wurde, soll als Leitfaden dienen und setzt auf fünf Kernprinzipien, die von den RiSE-Partnern als unerlässlich für eine erfolgreiche Resozialisierung von ehemaligen Straftätern angesehen werden. Hiermit soll dazu beigetragen werden, sie vor einem Wiederabgleiten in die Kriminalität zu bewahren. Das Positionspapier stellt den Inhaftierten ins Zentrum des Lernprozesses und geht von einem koordinierten gemeinsamen Auftrag aus. Auf der Grundlage sogenannter „Best-practice-Beispiele“ ist es das Ziel, die Akteure sowie die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. In einem ersten Schritt soll es darum gehen, überhaupt über die Relevanz von ganzheitlichen Unterstützungsprogrammen für inhaftierte StraftäterInnnen zu informieren und über die gelungene Reintegration Einzelner zu berichten.

Gelungene Reintegration

Es sei wichtig, stärker mit guten Beispielen zu argumentieren, unterstreicht Irina Meyer vom Frauen-Computer-Zentrum Berlin (FCZB). Geschehe im Vollzug etwas Schlechtes, breche ein Inhaftierter aus oder gebe es einen Rückfall, dann berichte die Presse darüber. „Aber die vielen gelungenen Beispiele von Reintegration werden viel zu wenig dargestellt.“, bedauert sie. Dabei sei empirisch belegt, dass diejenigen, die in den Genuss von Bildungsmaßnahmen kommen, seltener rückfällig werden. Meyer sieht durchaus Parallelen zu Luxemburg. So werde gegenwärtig sowohl dort als auch in Berlin eine Öffnung der Haftanstalten angestrebt. Gemeint sei damit, dass die Akteure innerhalb der Anstalten stärker mit Partnern außerhalb vernetzt werden. Es gehe darum, für Haftentlassene Verbindungen zu Unternehmen und potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Langfristig erhoffen sich die Macher des Netzwerks, dass jetzt, wo ein Rahmen geschaffen wurde, auf europäischer Ebene reagiert werde, und „dass es in die entsprechenden Gremien und Ausschüsse getragen wird“.

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