Abstammungsrecht und Accès aux origines: Planning familial kritisiert Gesetzentwürfe

Noch in dieser Legislaturperiode will die Regierung das Abstammungsrecht und den Accès aux origines gesetzlich regeln. In einem Gutachten hat der Planning familial nun Stellung zu den beiden Gesetzentwürfen bezogen. Neben einigen Anregungen gibt es auch viel Kritik.

Der Gesetzesentwurf zum Accès aux origines polarisiert nicht nur in der Politik und der breiten Bevölkerung: Auch Organisationen sind in einigen Punkten gespalten, wie das Gutachten zeigt, das der Planning familial diese Woche veröffentlichte.

Uneinigkeit herrscht im Vorstand der Organisation bezüglich der Frage, ob im Rahmen einer künstlichen Befruchtung Spermien- oder Eizellenspenden anonym sein sollten oder nicht. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kinder, die mithilfe einer Drittspende gezeugt wurden, die Identität der Spenderin oder des Spenders erfahren dürfen.

Wie im Gutachten des Planning erklärt wird, hat sich die Mehrheit des Vorstands gegen diese Vorgehensweise ausgesprochen. Stattdessen solle das Recht auf Anonymität garantiert werden, gleichzeitig aber auch zwei weitere Optionen bestehen: Einerseits die Möglichkeit, nicht identifizierbare Informationen zu erhalten, andererseits aber auch das Recht auf identifizierbare Informationen, unter der Voraussetzung, dass der*die Spender*in sein*ihr explizites Einverständnis gegeben hat und dieses auch jederzeit widerrufen kann. Eine Minderheit des Vorstands, so heißt es im Gutachten weiter, sei strikt gegen die Anonymität. Bezüglich des Accès aux origines von adoptierten Kindern ist der Planning gleichermaßen gespalten.

Einhellig begrüßt wird dagegen der uneingeschränkte Zugang zur künstlichen Befruchtung. Der Planning schlägt allerdings vor, die entsprechende Gesetzgebung durch die Gründung eines neutralen und unabhängigen Zentrums zu begleiten. Diesem könnten zwei Aufgaben zukommen: Über die Identität der Mutter und/oder des Vaters zu informieren oder aber nicht-identifizierbare Informationen über die Herkunft des Kindes sowie die Gesundheit der biologischen Eltern zu übermitteln.

Im Gesetzesentwurf über den Accès aux origines ist auch die anonyme Geburt geregelt: Sowohl der gebärende als auch der andere biologische Elternteil sollen die Wahl haben, ob sie ihre Identität preisgeben möchten oder nicht. Es kann also durchaus sein, dass die Entscheidungen unterschiedlich ausfallen. Dies wird vom Planning scharf kritisiert. Entscheide sich der gebärende Elternteil für eine anonyme Geburt, der andere jedoch nicht, bestehe die Gefahr, dass letzterer dem Kind späterhin die Identität des ersteren verrate. Der Planning befürchtet, dass dadurch das Recht der gebärenden Person auf Anonymität fundamental bedroht sei. „L’accouchement strictement anonyme doit rester possible pour toutes les femmes!“, so die Forderung des Planning.

Nein zu Leihmutterschaft und postmortaler Befruchtung

Beim Gesetzesentwurf zum Abstammungsrecht herrscht innerhalb des Planning-Vorstands in allen Punkten Einigkeit. Die Mitglieder begrüßen, dass Leihmutterschaft verboten werden soll, Kindern, die aus einer Leihmutterschaft hervorgegangen sind, jedoch unter bestimmten Bedingungen dennoch ein Abstammungsrecht gewährt wird.

Kritisch zeigt sich die Organisation bezüglich postmortaler Befruchtung. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit vor, auf Samen- und Eizellen zurückzugreifen, deren Spender*in nicht mehr am Leben ist. Dies ist im aktuellen Text an klare Bedingungen geknüpft. Dennoch lehnt der Planning diese Möglichkeit entschieden ab.

Abschließend empfiehlt der Planning eine öffentliche Debatte anzustoßen sowie ein Comité einzurichten, um bioethische Fragen zu diskutieren. Dies im Hinblick auf ein entsprechendes Gesetz, das nicht zuletzt auch schon von der Menschenrechtskommission (CCDH) gefordert wurde.


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