Am Montag stellte die Aktionsgruppe für Umwelttoxikologie, kurz Akut, ihre Wahlforderungen vor, darunter ein Totalverbot von Amalgam, sowie Sensibilisierung für Elektrosmog, endokrine Disruptoren und Innenverschmutzung.

© Akut.lu
Ein besonders wichtiges Anliegen ist Akut eine Substanz namens Amalgam, welche für Zahnfüllungen verwendet wird. Es wird vermutet, dass das Material Gesundheitsschäden verursacht. In der EU dürfen Zahnärzte Amalgam bei Schwangeren, Kindern und stillenden Müttern seit diesem Monat nur noch in Ausnahmefällen benutzen. Da dies bisher jedoch nur wenig reale Folgen nach sich zog, fordert Akut ein Totalverbot sowie die Förderung von Alternativen.
Akut warnt zudem vor Elektrosmog. Besonders schwangere Frauen und junge Menschen müssten für die schädlichen Auswirkungen, die beispielsweise Handy und Laptop auf die Gesundheit haben können, sensibiliert werden. mehr lesen / lire plus



Sieben Jahre nach ihrer Unterzeichnung ist die Istanbul-Konvention diese Woche endlich vom Parlament ratifiziert worden. Bei dieser Konvention handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt. Das entsprechende Gesetz sieht eine engere Fassung der Rechtsnormen, eine Verschärfung der Strafen sowie die Erweiterung der Präventionsmaßnahmen und des Opferschutzes vor. Fortan gilt die Devise: „Wer schlägt, der geht“. Die Verjährungsfrist wird auf zehn Jahre ab der Volljährigkeit der Opfer verlängert, weibliche Genitalverstümmelungen sollen künftig als eigenständiges Verbrechen gelten. Obwohl der Text am Dienstag in der Chamber viel Lob erfuhr und fast einstimmig angenommen wurde, wurden auch einige Kritikpunkte genannt. 

Diese Parole, die das Anliegen der zweiten Frauenbewegung in den 1960er-Jahren zum Ausdruck bringt, ist Erkenntnis und Forderung zugleich. Es ging damals darum, Aspekte wie Geschlechterrollen, Familienmodelle und Lebensformen zu politisieren und sie somit als Ausdruck zu hinterfragender Machtstrukturen anzuerkennen. Mutterschutz, Eherecht, Kindererziehung, Schwangerschaftsabbruch, Verhütung und Sexualität waren nur einige der Themen, die in dieser Zeit breit diskutiert wurden. Dass es sich hierzulande damit nicht anders verhielt, können die Pionierinnen der Luxemburger Frauenbewegung aus erster Hand beschreiben. Allen voran die Mitglieder des MLF (Mouvement de libération des femmes) prangerten gesellschaftliche Verhältnisse aus einer feministischen Perspektive an. Wie war es in dieser Zeit, als politisch aktive Frau zu agieren? 




Gestern wurde in der Chamber die Reform des Grundschulgesetzes gestimmt. Diese sieht unter anderem die Verkürzung des Referendariats von drei auf zwei Jahre vor. Des Weiteren werden künftig auch Kandidat*innen zum „Concours“ zugelassen, die erst drei Jahre Erziehungswissenschaften studiert haben. Auch eine Öffnung des Berufsfeldes ist vorgesehen: So können innerhalb der nächsten fünf Jahre auch Absolvent*innen anderer Studiengänge Grundschulehrer*in werden. Mit diesen Änderungen reagiert das Bildungsministerium auf den akuten Lehrkräftemangel im Grundschulwesen. Der Beruf soll wieder attraktiver, der Zugang flexibler und leichter werden. Doch das Gesetzesvorhaben stand von Anfang an unter Beschuss von Seiten der Oppositionsparteien und des SEW/OGBL. So hagelte es auch in der gestrigen Chamberdebatte reichlich Kritik.
Ist die Migrationskrise eigentlich eine Krise unserer Menschlichkeit? Dieser Frage geht die Reporterin und Regisseurin Isabelle Serro in ihrem Film „Passeurs d’humanité“ nach, der am Montag, dem 18. Juni um 19 Uhr im Ciné Utopia gezeigt wird. Vier Jahre lang ist Serro um die Welt gereist, um mit Menschen zu sprechen, die sich für hilfesuchende Geflüchtete einsetzen. Sie interessiert sich für die oft unbemerkten Bemühungen, Menschen auf der Flucht das Leben zu vereinfachen. „Passeurs d’humanité“ wird von der Organisation Wise in Kooperation mit unter anderen Asti, CLAE und Time for Equality gezeigt. Im Anschluss an die Vorführung besprechen Serro, der Vize-Präsident von Wise, Clément Franzoso, sowie der Mediziner und Anästhesist, Raphael Pitti, den Film mit dem Publikum. 
Nicht-EU-Bürger*innen, die mit einem gleichgeschlechtlichen Unionsbürger verheirateten sind, darf das Aufenthaltsrecht nicht verweigert werden. Dies auch in ebenjenen EU-Ländern, in denen die gleichgeschlechtliche Ehe nicht gesetzlich anerkannt ist. So heißt es in einem rezenten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Anlass dazu gab eine Klage zweier Männer, einem Rumänen und einem US-Amerikaner, die in Belgien geheiratet hatten und sich anschließend in Rumänien niederlassen wollten. Trotz Ehevertrags erhielt der US-Amerikaner kein Dauerbleiberecht, mit der Begründung, dass in Rumänien die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt sei. Das Paar klagte vor dem rumänischen Verfassungsgerichtshof, der sich schließlich an den EuGH wandte. Dieser entschied nun am Dienstag, dass die Bestimmungen zum Bleiberecht auch auf gleichgeschlechtliche Ehepaare anzuwenden sind. 
Schüler*innen und ihren Eltern bei der Suche nach einer für sie geeigneten Sekundarschule helfen – das ist das Ziel der kürzlich vorgestellten Internetseite 
