Belästigung im öffentlichen Dienst: Reicht das Hilfsangebot?

Die Zahl der gemeldeten Konflikte im öffentlichen Dienst ist 2020 gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Die betroffenen Personen konnten sich beim Service psychosocial beraten und helfen lassen – unabhängig von der Natur des Problems.

Mohamed Hassan (Pixabay)

Im Jahr 2020 wandten sich im öffentlichen Dienst 197 Personen wegen eines Konflikts an den Service psychosocial. In 22 Fällen ging es um Belästigung, unter anderem auch um sexuelle. Das geht aus der Antwort des Ministers für den öffentlichen Dienst, Marc Hansen (DP), auf eine parlamentarische Frage von Sven Clement (Piratepartei) hervor. Dieser hatte sich nach den Prozeduren im Falle von Belästigung im öffentlichen Dienst erkundigt. Der Pirat fragte in diesem Kontext unter anderem, bei welchen Formen von Belästigung der Service psychosocial tätig werde.

Wie aus Hansens Antwort hervorgeht, wird nicht prioritär ermittelt, ob es sich beim Vorfall um Belästigung handelt oder nicht. Im Fokus stehe einzig die Unterstützung der betroffenen Person und die Verbesserung der belastenden Situation, unabhängig von der Natur des Problems: „De Service psychosocial limitéiert sech net just op Fäll vun Harcèlement, mee hëlleft den Agenten an Administratiounen bei all Zort vu Konflikter op der Aarbeschtsplaz“. Auch bei privaten Problemen könnten die Beamt*innen sich an die Dienststelle wenden.

In seiner Antwort benennt Hansen die Methoden, die der Service psychosocial zur Konfliktlösung anbietet. Mittels einer Bestandsaufnahme könne versucht werden in Erfahrung zu bringen, woher das Problem rührt und wie viele Menschen insgesamt davon betroffen sind. Auch konkrete Maßnahmen wie Coaching, Teaminterventionen, Mediation oder disziplinarische Verfahren seien eine Möglichkeit. Eine weitere Methode bezeichnet der Minister als „Verännerung vun der Wahrnehmung vun der Situatioun duerch eng Stabiliséierung vun der betraffener Persoun.“

Habe letztere das Gefühl, die Situation bessere sich nicht, stehe ihr ein Droit de reclamation zu: „Dat heescht, d’Persoun huet d’Recht, sech un eng Hierarchiestuf méi héich ze wenden wann Sie an der Suite vun enger offizieller Demande de protection keng Besserung spiert“. Welche Aufgabe dieser „Supérieur hierarchique“ in solchen Fällen zukommt, wird nicht präzisiert. Hansen erklärt diesbezüglich nur, dass der „Supérieur“ sich vom Service psychosocial beraten lassen könne.

In seiner Antwort versichert Hansen, dass der Service psychosocial betroffene Personen stets über ihre Optionen informiere. Doch wie vorgehen, falls es sich beim „Supérieur hierarchique“ um genau jene Person handelt, von der die psychologische oder sexuelle Belästigung ausgeht? Darauf antwortet Hansen: „Ass de Supérieur selwer betraff, kann den Agent sech bei dem Superieur sengem direkte Chef mellen“. Was aber passiert, falls keine Person über dem „Supérieur“ steht?


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