Covid-19-Erkrankung: Nicht Geschlecht, sondern Hormonhaushalt ausschlaggebend

von | 14.05.2021

Nachdem er eine unvollständige Antwort vom Gesundheitsministerium erhalten hatte, hakte Pirat Sven Clement nach. Diesmal gab es mehr Details.

Nick Youngson CC BY-SA 3.0 Alpha Stock Images

Empfindet die Regierung es als relevant, Daten über intergeschlechtliche und trans Personen in puncto Covid-19-Erkrankungen zu erheben? Dies wollte Sven Clement (Piratepartei) kürzlich von Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) wissen. Mit seiner Frage bezog sich der Pirat auf eine Antwort, die er im April vom Gesundheitsministerium erhalten hatte. Damals hatte dieses knapp informiert, dass im Rahmen der Pandemiebekämpfung einzig das „biologische Geschlecht“ berücksichtigt werde. Lenert nannte in diesem Zusammenhang Männer und Frauen.

In der Antwort fehlte es sowohl an Erklärungen wie an präzisen Begriffsverwendungen. Sie warf im Grunde nur noch weitere Fragen auf, wie die woxx damals bereits analysierte. Clement ließ sich davon nicht abwimmeln – und bekam nun die Antwort, die er eigentlich bereits auf seine erste parlamentarische Anfrage hätte erhalten müssen.

Nicht das Geschlecht ist nämlich der Knackpunkt, wenn es um Covid-19 geht, sondern der Hormonhaushalt eines Menschen. Studien, so Lenert, hätten gezeigt, dass manche Sexualhormone eine Covid-19-Erkrankung beeinflussen: Je nach Hormonmenge variiert die Aktivität der Immunzellen, die Produktion von Antikörpern und die Regeneration der vom Virus beschädigten Lungenzellen. In diesem Kontext wies die Ministerin darauf hin, dass nicht nur trans Personen eine Hormontherapien erhalten können, sondern auch etwa Krebspatient*innen. Solche Effekte in wissenschaftlichen Studien zu untersuchen, sei „wichtig“ und „interessant“, schrieb sie abschließend. Ihre Durchführung gehe jedoch über die unmittelbare Aufgabe der luxemburgischen Gesundheitsdirektion hinaus. Diese habe weder die Ressourcen noch die Kompetenzen oder Informationen, um solche Analysen durchzuführen.

Danach hatte Clement allerdings nicht gefragt. Er bezog sich einzig auf die Intention, diesbezügliche Daten zu erheben, um sie in die internationale Datenbasis über den Krankheitsverlauf bei intergeschlechtlichen Menschen einfließen zu lassen. In anderen Worten ging es um die Bereitschaft Luxemburgs Statistiken zu führen, die über die Geschlechterbinarität hinausgehen.

Wie aus Lenerts Antwort hervorgeht wird diesem Aspekt zurzeit keine Priorität beigemessen. In ihrem letzten Satz gibt die Ministerin allerdings etwas nicht Unwesentliches zu bedenken: Würde sich ein luxemburgisches Institut dazu entschließen, eine entsprechende Studie durchzuführen oder an einer internationalen Studie teilzunehmen, müsste dies im Einklang mit den legalen Verpflichtungen bezüglich klinischer Recherchen passieren. Will heißen: Während sich Daten bezüglich der im Personenregister eingetragenen Geschlechtszugehörigkeit leicht sammeln lassen, wäre dies bezüglich Intergeschlechtlichkeit oder Hormontherapien schon wesentlich aufwändiger. Hier müsste nämlich jede Person ihr Einverständnis abgeben.

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