CSV und Verfassung: Zwei Sitze noch

Die CSV ist für die Verfassungsreform und auch dagegen. Zumindest soll das Paket wieder aufgeschnürt werden. Fragt sich für wie lange?

Foto: woxx

In der jüngsten Zeit lesen sich die Kommuniqués der CSV ein bisschen wie das Horoskop in der Tageszeitung: Etwas barock dahin geschrieben und mehr Fragen stellend als beantwortend, weiß am Ende keine*r was eigentlich genau passieren soll.

Zum Beispiel die neue Position der CSV „Fir eng nei Verfassung mat de Bierger“ in der einerseits der auch unter „maßgeblicher Beteiligung“ der Christsozialen ausgearbeitete Verfassungsreformtext „unterstützt“ wird. Gleichzeitig wird aber auch verlangt, den Prozess noch einmal aufzumachen: In einem konsultativen Referendum sollen eine Reihe noch zu erarbeitender Fragen den Bürger*innen vorgelegt werden. Das Ergebnis dieses Prozesses soll dann in einen „definitiven“ Text münden.

Jahrzehntelang haben sich die Politik und die „forces vives de la nation“ an einem obsoleten Verfassungstext abgearbeitet. Und sogar ein konsultatives Referendum zur Reform hat es gegeben.

Schon vor geraumer Zeit hatten sich deshalb die „staatstragenden“ Parteien auf eine Kompromissreform geeinigt, die es erlauben sollte, die gröbsten Inkohärenzen und Anachronismen zu verbannen. Und sogar ein paar neue Lichtblicke waren vorgesehen, sodass man sich sogar trauen konnte, von einer „modernen“ Verfassung zu reden. Dem soll nun nicht so sein, weil genau die Partei, die einen noch moderneren Text verhinderte, das Paket noch einmal aufschnüren will.

Als Ursache werden die Gedankenspiele einiger Mehrheitspolitiker*innen genannt, etwa um einen einheitlichen Wahlkreis oder einen einzuschränkenden Ämterkumul. Es sei deshalb besser, einen neuen definitiven Text mit dem Zutun der Bürger*innen zu verabschieden, meint die CSV. Eine Methode, die, wenn wir sie zu Ende denken, bedeutet, dass es nie eine Verfassungsreform geben wird. Denn „definitiv“ ist eine Verfassung nie. Sogar der jetzt vorliegende Reformtext ist schon wieder etwas angestaubt. Nicht zuletzt weil er der CSV zuliebe erst in der Legislatur 2019-2024 verabschiedet werden sollte – unter einer CSV-geführten Regierung. Nur leider hatten die Wähler*innen letzterem einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Andererseits kann es im Reformprozess auch kein Denkverbot geben, das es verbieten würde, schon die nächste Etappe vorzubereiten. Es ist nun einmal überdeutlich geworden, dass unser Wahlsystem nicht alle Wähler*innen gleich gewichtet. Wenn dem nur durch eine Verfassungsänderung beizukommen ist, dann dürfen Überlegungen dazu nicht mit einem Tabu belegt werden, nur weil die CSV dabei Bauchschmerzen bekommt.

Es hat immer wieder Anpassungen der Verfassung gegeben. Im Unterschied zu normalen Gesetzen setzen diese eine Zweidrittelmehrheit voraus – und das heißt, dass sie bis dato nur mit Einwilligung der CSV stattfinden können.

Es kann im laufenden Reformprozess kein Denkverbot geben, nicht schon die nächste Etappe vorzubereiten.

Unabhängig davon hat es internationale Abkommen oder gar Jurisprudenzen gegeben, die den geltenden Verfassungstext teilweise ausgehebelt haben. Der Reformtext hatte ja vor allem auch die Funktion eines „toilettage de texte“, um alle bis dahin angehäuften Ungereimtheiten auszumerzen.

Wichtige – für das Land fast lebenswichtige – Fragen wie das Primat des Eigentums vor dem Gemeinwohl wurden (allerdings nicht nur wegen des alleinigen Widerstands der CSV) ausgeklammert, um die Reform endlich dingfest machen zu können.

Sollte der von der CSV vorgeschlagene Weg eines neuerlichen konsultativen Referendums (mit gänzlich unbekanntem Fragenkatalog) ein ernst gemeinter sein, dürfte es noch Jahre dauern, bis wir einen neuen Verfassungstext bekommen, der dann – wie schon gesagt – auch wieder reformbedürftig sein wird.

Wetten, dass dies nicht vor Oktober 2023 sein wird? Entweder weil die CSV dann als Regierungspartei einen (hoffentlich mehr als nur kosmetisch) angepassten Text verabschieden lässt oder die vielbemühten Bürger*innen ihrem Ärger Luft machen und die CSV von 21 auf unter 19 Sitze zurechtstutzen und ihr somit den letzten Trumpf, ihre Verfassungssperrminorität, aus der Hand nehmen.

Anmerkung: In einer früheren Fassung dieses Textes hatten wir das reguläre Ende der laufenden Legislaturperiode irrtümlich auf 2024 statt 2023 datiert.


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