Die luxemburgische Mehrsprachigkeit ist um eine Sprache reicher: Am Dienstag wurde im Parlament ein Gesetzesprojekt verabschiedet, mit dem die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als offizielle Sprache anerkannt wird. Gehörlose, Schwerhörige und ihre Angehörigen erhalten nun einige Rechte, so zum Beispiel die Möglichkeit, bei Behördengängen auf eine*n Gebärensprachen-Dolmetscher*in zurückgreifen zu können. Gehörlose oder schwerhörige Schüler*innen sollen dem Schulunterricht in der deutschen Gebärensprache folgen können. Außerdem stehen Betroffenen und ihren Angehörigen hundert Stunden kostenloser Unterricht für DGS zu. Kurse für DGS werden beispielsweise von der Stadt Luxemburg gemeinsam mit der Organisation Daaflux angeboten. Ein Mangel an Dolmetscher*innen besteht weiterhin, es gibt landesweit nur zwei. Im Vorfeld war der Gesetzesentwurf von der beratenden Menschenrechtskommission CCDH kritisiert worden, da lediglich die deutsche und nicht die französische Gebärdensprache anerkannt worden sind. Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen.
Deutsche Gebärdensprache anerkannt
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