Deutschland hat nicht genug getan, um das Niveau der Luftqualität in seinen Städten zu verbessern oder wenigstens zu erhalten. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstagmorgen. Konkret ging es um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), die zwischen 2010 und 2016 „systematisch und anhaltend überschritten“ wurden. In ganzen 26 Städten und Ballungsräumen wurden die Jahresgrenzwerte getoppt, in den Ballungsräumen Stuttgart und Rhein-Main zusätzlich noch die Stundengrenzwerte. Deutschland hatte argumentiert, die Richtlinien der EU für Dieselfahrzeuge seien nicht streng genug, um die Grenzwerte einhalten zu können, weshalb das Land sich selbst nicht in der Schuld sah. Der EuGH ließ dieses Argument nicht gelten: Zum einen seien nicht nur solche Fahrzeuge für NO2-Emissionen verantwortlich, zum anderen hätte Deutschland den EU-Richtlinien zum Trotz weitere Gegenmaßnahmen ergreifen müssen, was jedoch nicht passiert sei. Mit diesem ersten Urteil sind noch keine finanziellen Strafen verbunden – die könnten jedoch auf Deutschland zukommen, wenn sich die Luftqualität nicht verbessert.
CSL et Méco : Plaidoyer pour une transition juste
À l’occasion d’une conférence de presse commune, la Chambre des salariés (CSL) et le Mouvement écologique (Méco) ont présenté leurs positions sur deux projets majeurs pour la mobilité : le leasing social pour véhicules électriques et la réforme de la fiscalité des voitures de société.

