Dritte Option für Geschlechtseintrag

Die Luxemburger Regierung will im ersten Trimester 2023 einen Gesetzesvorschlag für eine dritte Option des Geschlechtseintrages vorlegen. Das kündigte Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) am vergangenen Dienstag im Parlament an. Dem war eine erweiterte parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten Dan Biancalana vorangegangen. Die Schaffung einer dritten Option war bereits im Koalitionsprogramm von 2018 vorgesehen. Damit soll es intersex und trans Menschen möglich sein, einen Geschlechtseintrag zu wählen, der nicht männlich oder weiblich ist. Das ist in Luxemburg aktuell noch nicht möglich: Zwar existiert die Möglichkeit, relativ leicht Namen und Geschlechtseintrag zu wechseln, jedoch nur innerhalb des binären Systems. Weltweit gibt es bereits verschiedenste „dritte Optionen“, die jedoch in einigen Fällen nur intersex Menschen offenstehen. Teilweise existiert die Möglichkeit, statt „M“ oder „W“ den Eintrag „X“ oder „neutral“ zu wählen. In Belgien ist derzeit die Streichung sämtlicher Geschlechtseinträge auf Identitätsdokumenten angedacht. Tanson gab im Parlament an, dass man sich in Luxemburg noch nicht auf eine Option geeinigt hätte. Eine interministerielle Arbeitsgruppe arbeite aktuell an den Details, so Tanson. LGBTIQA-Organisationen wie etwa Ilga Europe fordern Luxemburg seit Jahren auf, nicht-binäre Menschen gesetzlich anzuerkennen.


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