Die EU-Kommission präsentierte am Mittwoch zwei Initiativen im Kampf gegen Diskriminierung, eine davon zur Stärkung von Anlaufstellen für Betroffene. Ein Faktenblatt zeigt, woran es den Organisationen fehlt: Unabhängigkeit, Ressourcen, juristischer Macht, Mitbestimmungsrecht. Die Kommission fordert die EU-Staaten auf, die Ressourcen aufzustocken, Unabhängigkeit zu garantieren und die Antidiskriminierungsstellen zu konsultieren. Die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung sollen zudem um Direktiven zur Nicht-Diskriminierung auf der Arbeit und zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der sozialen Sicherheit ergänzt werden. Die zweite Initiative der Kommission zielt auf die Ankerkennung gleichgeschlechtlicher Elternschaft ab. Zwar schlägt die Kommission keine Vereinheitlichung der Familienpolitik vor, doch will sie unter anderem ein Europäisches Elternschaftszeugnis einführen. Erziehungsberechtigte können es in dem Mitgliedstaat anfragen, der ihre Elternschaft anerkannt hat. Das Zertifikat ist keine Pflicht, seine europaweite Anerkennung jedoch schon. Während sich die Vertreter*innen des LGBTI Intergroup und der Children’s Rights Intergroup erfreut zeigen, äußert die EU-Abgeordnete Tilly Metz (Déi Gréng) in einer Stellungnahme Bedenken: „Das von der Kommission gewählte Rechtsinstrument sieht ein Vetorecht für die Mitgliedstaaten vor. Angesichts der Anti-LGBTQI+-Haltung einiger europäischer Regierungen ist eine Blockade des Dossiers leider zu befürchten.“ Dies sei bereits bei der Antidiskriminierungsrichtlinie von 2008 geschehen, die deswegen bis heute auf ihre Umsetzung warte.
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