EuGH: Gentech-Hintertürchen geschlossen

von | 26.07.2018

Sind mittels Mutagenese entstandene Organismen als „genverändert“ anzusehen? Über diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 25. Juli in letzter Instanz zu entscheiden. In der Vergangenheit wurde die GMO-Richtlinie der EU nämlich nur auf mittels Transgenese (Einschleusung von fremden Genen) erzeugte Organismen angewendet. Neue Methoden erreichen aber anhand gezielter Mutationen vergleichbare Ergebnisse, insbesondere eine Resistenz gegen bestimmte Herbizide. Konzerne wie Monsanto hofften, mit auf diese Weise hergestellten Organismen die Gentechnik-Auflagen der EU zu unterlaufen. Doch der EuGH gab der Confédération paysanne, die hiergegen Klage geführt hatte, recht. Zwar bleiben die Organismen, die mittels traditioneller, auf zufälligen Veränderungen beruhender Mutagenese, erzeugt wurden, von der GMO-Richtlinie ausgenommen. Doch das gilt nicht für die neuen Mutagenese-Verfahren, deren Risiken als vergleichbar mit denen der Transgenese angesehen werden. „[Das] versetzt den Plänen von Monsanto und co. einen Dämpfer“, freut sich die grüne Europaabgeordnete Tilly Metz. In einem Communiqué plädiert sie für eine Abkehr von der „Turbolandwirtschaft“, die von den Geschäftsmodellen der Konzerne beherrscht wird. Und fordert Mitgliedstaaten wie Belgien und Schweden, die Mutagenese-Experimente erlaubt haben, dazu auf, „diese illegalen Testversuche unverzüglich zu beenden!“

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