Asylbewerber*innen, die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden sollen, haben künftig mehr Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
In einem rezenten Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Asylbewerber*innen gestärkt. Das Urteil geht auf einen Fall in Belgien zurück. H.A., ein Drittstaatsangehöriger, hatte in Belgien Asyl angefragt. Sein Antrag wurde zurückgewiesen, weil die spanischen Behörden ihm bereits zugesagt hatten. H. A. legte daraufhin Beschwerde gegen den Überstellungsentscheid ein. Da sein Bruder mittlerweile ebenfalls einen Asylantrag in Belgien eingereicht hatte, bat er darum, beide Anträge zusammen zu überprüfen.
Die Beschwerde wurde von den belgischen Behörden zurückgewiesen. Der Bruder des Ausgangsklägers habe seinen Antrag erst eingereicht, nachdem H. mehr lesen / lire plus