Doñana: Erdbeeren und Tourist*innen statt Nationalpark

Spanien hat seine europäischen Verpflichtungen beim Umweltschutz nicht erfüllt, hält ein Urteil des EuGH fest. Dabei geht es um den Wasserverbrauch und ein einzigartiges Naturschutzgebiet.

(Flickr; Bruce Dupree; CC0)

Die Mühlen der EU-Justiz mahlen langsam, sie mahlen wirtschaftsliberal, aber manchmal mahlen sie auch gut. Zum Beispiel beim Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Juni im Vertragsverletzungsverfahren gegen den spanischen Staat. Das Gericht gab der Klage der EU-Kommission statt: Spanien hat durch ungenügenden Gewässerschutz am Guadalquivir eine Verschlechterung der Umweltbedingungen im Doñana-Feuchtgebiet mitverschuldet. Dabei wurde sowohl gegen die Wasserrahmen- als auch gegen die Habitat-Richtlinie verstoßen.

Das Doñana-Feuchtgebiet in Andalusien ist einzigartig in Europa; bekannt dürfte es vielen sein, weil es (neben der Sierra Morena) das letzte Rückzugsgebiet des beinahe ausgestorbenen Pardelluchses ist. mehr lesen / lire plus

EuGH stärkt Rechte von Asylbewerber*innen

Asylbewerber*innen, die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden sollen, haben künftig mehr Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.

In einem rezenten Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Asylbewerber*innen gestärkt. Das Urteil geht auf einen Fall in Belgien zurück. H. A., ein Drittstaatsangehöriger, hatte in Belgien Asyl angefragt. Sein Antrag wurde zurückgewiesen, weil die spanischen Behörden ihm bereits zugesagt hatten. H. A. legte daraufhin Beschwerde gegen den Überstellungsentscheid ein. Da sein Bruder mittlerweile ebenfalls einen Asylantrag in Belgien eingereicht hatte, bat er darum, beide Anträge zusammen zu überprüfen.

Die Beschwerde wurde von den belgischen Behörden zurückgewiesen. Der Bruder des Ausgangsklägers habe seinen Antrag erst eingereicht, nachdem H. mehr lesen / lire plus

Energiecharta-Vertrag: Schiedsgerichte gegen Klimaschutz

Undemokratische private Gerichte, milliardenschwerde Klagen und ein grüner Minister, der auf einmal bei Erdgas Kompromisse macht – der Energiecharta-Vertrag ist eine große Gefahr für den Klimaschutz.

Das Kohlekraftwerk Moorburg stand im Mittelpunkt einer Klage von Vattenfall gegen Deutschland. Der Energiekonzern wollte 1,2 Milliarden Schadensersatz. (Foto: CC-BY-SA Ajepbah/Wikimedia Commons)

Vor einigen Jahren, als die Proteste gegen die Freihandelsabkommen TTIP mit den USA und Ceta mit Kanada Wellen schlugen, waren private Schiedsgerichte eins der Elemente, die besonders stark in der Kritik standen. Die Aussicht, dass Konzerne Staaten verklagen könnten, weil härtere Umweltauflagen oder höhere soziale Mindeststandards ihre Investitionen weniger ergiebig gemacht haben, ist wenig rosig. mehr lesen / lire plus

Wie die EU eine Klimaklage abblockt

An Argumenten fehlte es den Kläger*innen nicht. Doch die EU-Justiz hat die Klage dieser vom Klimawandel direkt betroffenen Personen als nicht zulässig eingestuft.

Aktion von Climate Action Network Europe vor dem Gerichtsgebäude in Luxemburg. (© Morris KEMP)

„Die EU-Justiz stellt sich taub gegenüber den von der Klimakrise Betroffenen“, so die Reaktion der „People’s Climate Case“-Gruppe auf das Urteil vom 25. März (Kurznachricht in woxx 1625). Die Gruppe von Kläger*innen besteht aus mehreren Familien aus EU-Staaten, sowie Kenia und Fidschi, die bereits jetzt konkret unter den Folgen des Klimawandels leiden (woxx 1502: 1,5 Grad per Gerichtsurteil?). Im Pressekommuniqué von „Climate Action Network Europe“ und den Kläger*innen wird auf andere Gerichte in Europa verwiesen, die aufgrund von Klimaklagen staatliche Instanzen verurteilt haben. mehr lesen / lire plus

Aus für europäische Klimaklage

Mal gewonnen, mal zerronnen, so sieht die Erfolgsbilanz von Klimaklagen aus. Anfang Februar hatte die Initiative „L’affaire du siècle“ vor dem Pariser Verwaltungsgericht teilweise recht bekommen beim Versuch, die Regierung für deren Klimapolitik zur Verantwortung zu ziehen (online-woxx: Ein Sieg für das Klima). Dagegen entschied an diesem Donnerstag die EU-Justiz in letzter Instanz, den „People’s Climate Case“ als unzulässig abzulehnen. In diesem Fall kommen die Kläger*innen aus mehreren EU-Ländern sowie Kenia und Fidschi und sehen ihre persönlichen Existenzen durch die unzureichenden Klimaziele der EU gefährdet. Doch wie bereits das dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnete Gericht der Europäischen Union befand auch jener nun, die Kläger*innen erfüllten die Bedingungen nicht, um gegen die beschlossenen Klimaziele vorgehen zu können. mehr lesen / lire plus

EuGH: Gentech-Hintertürchen geschlossen

Sind mittels Mutagenese entstandene Organismen als „genverändert“ anzusehen? Über diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 25. Juli in letzter Instanz zu entscheiden. In der Vergangenheit wurde die GMO-Richtlinie der EU nämlich nur auf mittels Transgenese (Einschleusung von fremden Genen) erzeugte Organismen angewendet. Neue Methoden erreichen aber anhand gezielter Mutationen vergleichbare Ergebnisse, insbesondere eine Resistenz gegen bestimmte Herbizide. Konzerne wie Monsanto hofften, mit auf diese Weise hergestellten Organismen die Gentechnik-Auflagen der EU zu unterlaufen. Doch der EuGH gab der Confédération paysanne, die hiergegen Klage geführt hatte, recht. Zwar bleiben die Organismen, die mittels traditioneller, auf zufälligen Veränderungen beruhender Mutagenese, erzeugt wurden, von der GMO-Richtlinie ausgenommen. mehr lesen / lire plus