Mit einer mehrteiligen Konferenz wollen das Nachhaltigkeitsministerium, die Naturverwaltung und ihre Partner die Öffentlichkeit über die Fledermaus und ihre Lebensbedingungen aufklären. Im Vordergrund stehen dabei die Belange des Artenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Denn die Artenvielfalt ist durch die zunehmende Intensivierung der Flächennutzung bedroht. Innerhalb der EU verpflichtet die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie alle Mitgliedstaaten, die Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Zum Beispiel dadurch, daß die Habitate der Fledermäuse, die diese häufig in Gärten, Parks, Streuobstwiesen, hohlen Bäumen oder Kirchtürmen anlegen, als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Ein weiteres Instrument, das Gesetz zum „besonderen Artenschutz“, richtet sich unter anderem an ArchitektInnen und StadtplanerInnen. Das Vernichten von Unterschlupfplätzen ohne Genehmigung ist strafbar. Im Rahmen der Konferenz „Fledermäuse: Blockade-Tier oder Umweltstar?“ wird außerdem die ökologische Rolle dieser Säugetiere diskutiert. Die nächtliche Insektenjagd macht sie zu einem natürlichen Schädlingsbekämpfer, dessen Beitrag weltweit mehr als eine Milliarde US-Dollar jährlich wert ist, wie ForscherInnen der Southern Illinois University in Carbondale errechneten. Eine Zwergfledermaus kann in einer Nacht bis zu 2.000 Stechmücken fressen. Die Konferenz, die am 8., 11. und 23. Mai in verschiedenen Ortschaften fortgesetzt wird, verspricht also interessante Einblicke in die Lebenswelt dieses faszinierenden und schützenswerten Tieres.
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