Flüchtlingspolitik: Familien zusammenbringen

von | 02.03.2020

Anerkannte Geflüchtete haben hierzulande zwar ein Recht auf Familiennachzug, die damit verbundenen Hürden sind jedoch nicht unwesentlich. Die Menschenrechtskommission fordert deswegen unter anderem eine flexiblere Definition von Familie sowie die Verlängerung der Antragsfrist.

© ccdh.lu

Am Montag Morgen stellte die konsultative Menschenrechtskommission (CCDH) ihren Bericht in puncto Familiennachzug von anerkannten Geflüchteten vor. Konkret geht es um Menschen, die in Hoffnung auf Asyl, ihre Heimat verlassen haben und dabei ihre Familie zurücklassen mussten. Erhalten sie ein Flüchtlingsstatus, steht ihnen ein Familiennachzug zu. Wie die CCDH in ihrem Bericht einleitend schreibt, kann die Familie nicht nur psychologische und emotionale Unterstützung bieten, sondern auch die Integration erleichtern.

Geflüchtete müssen unnötig viele Hürden überwinden, bevor der Familiennachzug gewährleistet werden kann, wie die CCDH festgestellt hat. Die erste Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass es sich ausschließlich um biologische Angehörige sowie die Kernfamilie handeln darf. Einzig verheiratete oder eingetragene Paare werden als solche anerkannt. Die CCDH fordert, das Konzept „Familie“ flexibler zu definieren und zur Kenntnis zu nehmen, dass es für gleichgeschlechtliche Paare nicht immer möglich war, sich in ihrem Herkunftsland offiziell eintragen zu lassen. Die Kommission erinnert zudem daran, dass Kinder und ihre Eltern nur dann voneinander getrennt werden sollten, falls dies im besten Interesse ersterer ist.

Eine weitere, bereits vielfach kritisierte Schwierigkeit, ist die Tatsache, dass Betroffenen nur drei Monate zur Verfügung stehen, um einen Antrag auf Genehmigung für einen Familiennachzug zu stellen. Vielen sei es vor allem wegen anfallenden Kosten unmöglich, diese Frist einzuhalten, können sich die Kosten doch auf einen Betrag von bis zu mehreren Tausend Euro belaufen. Die CCDH schlägt die Option vor, innerhalb von drei Monaten einen unvollständigen Antrag einzureichen zu können, der anschließend ergänzt werden darf. Dadurch würde das Risiko vermindert, dass Antragstellende in ihrer Not auf gefälschte Dokumente zurückgreifen. Zudem lädt die CCDH die Regierung dazu ein, Betroffenen eine erstattungspflichtige finanzielle Unterstützung zu gewähren.

In einem weiteren Punkt fordert die CCDH die luxemburgischen Autoritäten dazu auf, Geflüchteten systematisch bei der Suche nach ihren Familienmitgliedern zu helfen oder sie an andere Kompetenzstellen zu verweisen, ohne dass Betroffene dies explizit beantragen müssen. Um einen besseren Informationszugang zu ermöglichen, lädt die Kommission die Regierung dazu ein, ein entsprechendes, in mehreren Sprachen erhältliches Informationsformular auszuarbeiten. Um besonders verletzliche Nachgezogene – wie etwa Opfer häuslicher Gewalt – besser zu schützen, empfiehlt die CCDH zudem, deren Statut nicht vom Antragstellenden abhängig zu machen, sondern Nachgezogenen ein eigenes Statut zu gewähren.

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