In einer Pressemitteilung beklagt die Organisation La voix des survivant-es gravierende Missstände im Umgang mit Fällen von häuslicher Gewalt. Viele Betroffene, so die Kritik, hätten das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Die Anwaltskosten, die auf Klage erstattende Opfer zukämen, seien vor allem für Alleinerziehende eine unzumutbare finanzielle Belastung. La voix des survivant(e)s will dem nicht länger tatenlos zusehen. Ende März wiesen sie zunächst Polizeiminister Léon Gloden (CSV) anlässlich einer Unterredung auf mangelnde Weiterbildungen bei Polizei und Gerichten in puncto häuslicher Gewalt hin; anschließend trafen sie Justizministerin Elisabeth Margue (CSV). In der Proposition de loi, die sie im Rahmen dieses Treffens vorlegten, fordern sie gleich mehrere Maßnahmen. So sollten etwa sowohl psychische Gewalt als auch Femizide ins Strafgesetzbuch eingeschrieben werden. Die asbl fordert zudem eine bessere Opferbetreuung, unter anderem durch die Einrichtung eines sogenannten Barnahauses. Dabei handelt es sich um eine Struktur, in der minderjährige Opfer und Zeug*innen von Gewalt medizinisch, juristisch und psychologisch betreut werden können. 2020 war ein entsprechendes Projekt von der damaligen Regierung auf Eis gelegt worden.
Häusliche Gewalt: „Graves dysfonctionnements“
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