Nachdem heute gegen Mittag die Hausdurchsuchung der Police judiciaire beim Radio 100,7 bekannt wurde, ließ sich die Journalist*innen Gerwerkschaft ALJP (Association luxembourgeoise des journalistes professionnels) nicht viel Zeit um zu reagieren.
In einer Pressemitteilung verurteilt die ALJP „mit Nachdruck“ die Hausdurchsuchung im öffentlich-rechtlichen Sender. In der Folge der „Chamberleak“-Affäre hatte Chamber-Präsident Mars di Bartolomeo am 12. März Anzeige erstattet. Diese führte schließlich dazu, dass der Untersuchungsrichter Ernest Nilles eine entsprechende Untersuchung durch die Police judiciaire auslöste.
Die jetzt durchgeführte Hausdurchsuchung kam dennoch, über zwei Monate nach der eigentlichen Affäre, vollkommen überraschend. Anders als dies bei Durchsuchungen im Zusammenhang anderer „Leak“-Affären zuvor, hatte es diesmal keinerlei Vorwarnung gegeben. Radio 100,7 hatte damals aufgedeckt, dass über längere Zeit eine Sicherheitslücke auf der Internetpräsenz der Chamber vertrauliche Dokumente ohne Eingabe eines Passwortes frei zugänglich machte. Den Vorwurf sich solche Dokumente „par intrusion“ – also auf illegale Weise – zugänglich gemacht zu haben, hatten die 100,7 Verantwortlichen überzeugend zurückgewiesen.
Auch wenn die jetzige Maßnahme, „die gewollt oder ungewollt eine Einschüchterung von JournalistInnen, die nur ihrer Arbeit nachgehen oder von potenziellen Whistleblowern bewirke, ergebnislos verlaufen sei“, will die ALJP die jetzige Vorgehensweise nicht unwidersprochen hinnehmen. Sie erinnert daran, „dass im Falle von heiklen Hausdurchsuchungen in Redaktionen klare Prozeduren zum Schutz der Pressefreiheit und des Quellenschutzes abgemacht wurden.“ Diese sehen unter andrem vor, dass solche Durchsuchungen im Beisein der Vorsitzenden des Presserates stattfinden müssen – so jedenfalls wurde es vor Jahren zwischen Presserat und Parquet festgehalten worden.
Die ALPJ bedauert in diesem Zusammenhang auch, „dass der effektive Schutz von Whistleblowern von der Regierung auf die lange Bank geschoben wurde.“
Bemerkenswert ist auch, dass zwar gegen die aufdeckenden Journalisten Jean-Claude Franck und Claude Biver ermittelt wird, anscheinend aber nicht gegen die Chamber, „deren Fahrlässigkeit in punkto Datenschutz womöglich den Ursprung des Leaks personenbezogener und geheimer Daten darstellt“, wie die ALJP festhält.