Jagd: Kein Lockdown fürs Wild

Nachdem am Montag neue Covid-Regeln in Kraft getreten sind, sind Treibjagden in Luxemburg wieder erlaubt. Nicht wenige Abgeordneten hatten Fragen dazu.

Die Jäger*innen wird es freuen: Seit Montag sind Treibjagden in Luxemburg wieder möglich. Sie gelten als „Versammlung“ und unterliegen den normalen Bestimmungen. Bei Treffen von vier und zehn Personen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und mindestens zwei Meter Abstand gehalten werden. Ab elf Teilnehmer*innen müssen diese außerdem auf festen Sitzplätzen sitzen. Es bleibt jedoch verboten, Essen und Getränke zu sich zu nehmen – auf die ansonsten üblichen Jagdessen muss also verzichtet werden.

Der Piratepartei-Abgeordnete Marc Goergen gab sich angesichts des kurzzeitig bestehenden Verbotes von Treibjagden als Freizeitaktivität verwirrt und wollte von der zuständigen Ministerin mittels einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob es auch möglich sei, für andere Freizeitaktivitäten einen Wald sperren zu lassen. Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) erläutert in ihrer Antwort, dass während Treibjagden Wälder nicht gesperrt würden, sondern lediglich auf die Gefahr hingewiesen würde. Durch das Jagdrecht sei es Jagdpächter*innen grundsätzlich erlaubt, die Grundstücke, auf denen ihr Jagdlos liegt, zu begehen und dort zu jagen.

Waldbesitzer*innen können grundsätzlich auf ihrem Grundstück schalten und walten, wie sie wollen. Der Artikel 24 des Jagdgesetzes macht es möglich, als Besitzer*in eines Grundstücks aus dem entsprechenden Jagdsyndikat auszutreten und somit die Jagd auf diesem Grundstück zu untersagen. Die Ministerin erklärt dem Abgeordneten dann auf Nachfrage hin ebenso, dass es Sicherheitsbestimmungen gibt, die bei einer Treibjagd einzuhalten sind. Diese müsse zudem bei der entsprechenden Gemeinde angemeldet werden. Bevor man Aktivitäten im Wald plane, solle man sich auf Geoportail.lu informieren, ob dort eine Treibjagd durchgeführt würde.

Auch die LSAP-Abgeordneten Simone Asselborn-Bintz und Georges Engel hatten Fragen zur Treibjagd. Der Tonfall der Fragen wirkt hier allerdings wesentlich weniger naiv und sachlicher als bei ihrem Kollegen aus der Piratepartei. So wollten die beiden Abgeordneten von der Umweltministerin wissen, ob das temporäre Verbot von Treibjagden ein Problem für die Abschusspläne darstelle. Jäger*innen müssen eine gewissen Abschussquote erfüllen, die von der Natur- und Forstverwaltung vorgegeben werden.

Diese Abschusspläne seien prinzipiell nicht in Gefahr, da sie jeweils für drei Jahre gelten, so die Ministerin. Die wenigen Wochen, in denen die Treibjagd verboten gewesen sei, würden da nicht ins Gewicht fallen. Gerade bei der Wildschweinjagd wären andere Methoden wie Pirsch oder Ansitzjagd viel weniger effektiv und arbeitsintensiver. Die großen Wildschweinpopulationen seien aber mit der Freizeitjagd kaum in den Griff zu kriegen, so Dieschbourg weiter. Laut der European Food Safety Authority müssten jedes Jahr über 67 Prozent der Wildschweine geschossen werden, um den Bestand stabil zu halten. Das könne die Freizeitjagd nicht leisten, weswegen auch der Wildschaden durch Wildschweine in den letzten Jahren gestiegen sei.

Die Aussage, dass die Freizeitjagd die nötigen Abschussquoten nicht erreichen könne, kommt in Dieschbourgs Antwort zweimal vor. Ob die Ministerin damit einen Umschwung in der Politik ankündigt? Anfang des letztes Jahres war es in Echternach zu einer administrativen Jagd auf Mufflons gekommen. Auch zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest wurde eine außergewöhnliche Jagd organisiert.


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