42 Jahre nach dem Umzug des Gefängnisses nach Schrassig sind Frauen in Haft noch immer systematisch benachteiligt – das zeigt der jüngst vorgestellte Ombudsman-Bericht.

Ombudsman Claudine Konsbruck (zweite von links) stellte Mitte Januar den zweiten Bericht zur Situation von Frauen in den Gefängnissen Luxemburgs vor. FOTO: woxx
Der „Block F“ des „Centre pénitentiaire de Luxembourg“ (CPL) verfügt über 48 Betten. Der Großteil sind Doppel- und Dreierzellen, nur sechs sind Einzelzellen und es gibt eine einzige Mutter-Kind-Einheit. Seit den 1980er-Jahren wird die Mehrheit der weiblichen Gefängnisinsassen Luxemburgs hier untergebracht. Seitdem lassen sich in den Gefängnissen zwei Konstante beobachten: Die Zahl der inhaftierten Frauen bewegt sich fast immer um die 30, und ihre Haftbedingungen sind strukturell schlechter als die ihrer männlichen Mitgefangenen. Seit Jahrzehnten werden Verbesserungen angekündigt, Umbauten in Aussicht gestellt, Gleichstellung versprochen. Passiert ist: wenig.
„Es ist eine Tatsache, dass Frauen im Gefängnis nach wie vor eine Minderheit sind. Und gerade aufgrund dieser geringen Zahl haben sie keine wirkliche Stimme – man sieht sie auch nicht und sie haben keine Lobby“, sagt Claudine Konsbruck, die im vergangenen Sommer das Amt des Ombudsman übernommen hat. Sie muss etwas lauter reden an diesem Montag im Januar. Neben dem Konferenzraum des Naturmuseums, wo die Präsentation des Berichts zur Situation von Frauen im Gefängnis des „Contrôle externe des lieux privatifs de liberté“ (CELPL) stattfindet, wird gerade eine Schulklasse durch eine Ausstellung geführt. Der Ort ist nicht zufällig gewählt. Bis 1984 waren hier die inhaftierten Frauen untergebracht, zunächst unter der Aufsicht von Nonnen. Für seinen Bericht besuchte das CELPL das Schrassiger Gefängnis sowie das „Centre pénitentiaire de Givenich“ (CPG) und führte vor Ort Interviews mit allen Beteiligten: von Gefängnisverwaltung über Angestellte, Sozialassistent*innen bis hin zu den Inhaftierten selbst. Die Problematik von Frauen in Haft hat in Luxemburg eine lange Geschichte.
Als in den 1970ern die Diskussion aufkam, das Gefängnis im hauptstädtischen Grund in ein neues Gebäude in Schrassig zu verlegen, das heutige CPL, sollten die Frauen zurückgelassen werden. Nach massiven Protesten, unter anderem des „Mouvement de libération des femmes“, zogen am Ende alle Gefangenen 1984 ins CPL. Bereits nach drei Jahren war die neue Haftanstalt überbelegt. Die Zahl der Frauen aber blieb über die Jahre mehr oder weniger gleich. Zum Zeitpunkt der Untersuchung des CELPL im Juli vergangenen Jahres sind es im offenen Vollzug im CPG sieben Frauen, im geschlossenen Vollzug im CPL 33 – darunter zwei Minderjährige, 13 Verurteilte und 18 in Untersuchungshaft. Einer der größten Kritikpunkte des Berichts: „Verurteilte, Untersuchungshäftlinge und Minderjährige befinden sich gemeinsam in einem Block. Diese Mischung führt zu Spannungen, die es bei den Männern so nicht gibt, da dort die Profile getrennt sind“, sagt Konsbruck.
Gefährliche Mischung
Die Trennung von Untersuchungshäftlingen und verurteilten Strafgefangenen ist ein fest etablierter Standard im europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte leitet die Pflicht zur Trennung oft aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) ab. Eine gemeinsame Unterbringung ohne sachlichen Grund könne demzufolge als Herabwürdigung des Untersuchungshäftlings gewertet werden, da diese*r rechtlich noch als unschuldig gilt. In Luxemburg ist der „sachliche Grund“ schlicht mangelnde Infrastruktur und das Unvermögen – oder der Unwillen – daran etwas zu ändern. Für männliche Inhaftierte sieht die Lage indes anders aus. Ende 2022, nach Fertigstellung des „Centre pénitentiaire d’Uerschterhaff“ (CPU), wurden alle männlichen Untersuchungshäftlinge umquartiert. Die Frauen blieben zurück.
„Die kleine Zahl ist das Problem“, sagte Serge Legil, als Chef der Direction de l’administration pénitentiaire, jüngst in einem Radio-Interview mit „100,7“, und relativierte die Angaben des CELPL. Dieser hielt in deinem Bericht fest, dass die Frauen rund zehn Prozent der Gefängnispopulation ausmachten. Real seien es lediglich fünf Prozent, denn man müsse hier auch die Zahlen des CPU mit einbeziehen, auch wenn dort keine einzige Frau untergebracht sei, so Legil: „Von Anfang an war das nicht vorgesehen.“ Wieso eigentlich nicht? Wäre es bei Planung und Bau des CPU nicht möglich gewesen, einen kleinen Frauentrakt einzurichten? Zumal die Vorgaben zur Trennung von verurteilten Inhaftierten und solchen in Untersuchungshaft nicht nur bekannt, sondern seit 2018 in einem Gesetzesentwurf festgeschrieben sind. „Die Strafvollzugsanstalten von Luxemburg (Schrassig) und Givenich sind für die Aufnahme von Strafgefangenen bestimmt, während die Untersuchungshäftlinge in der Strafvollzugsanstalt Uerschterhaff inhaftiert sind“, heißt es dort. Nur in Ausnahmefällen sei von dieser Regelung abzusehen.
Der damalige Justizminister, Félix Braz (déi Gréng), hatte bereits in seiner Reaktion auf den ersten Bericht des CELPL von 2018 diesen Grundsatz als geltend anerkannt. Wegen der geringen Zahl der weiblichen Häftlinge sei jedoch eine Isolationssituation zu vermeiden. Die Gefängnisverwaltung sei nach Eröffnung des CPU gehalten, „diese Frage von Fall zu Fall zu prüfen, wobei die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen sind und sowohl der Wortlaut als auch der Geist des künftigen Strafvollzugsgesetzes zu respektieren sind“, so der Justizminister in seiner Reaktion zum Bericht. Der damalige Ombudsman, Claudia Monti, hielt an seiner Position fest, wolle aber die „Inbetriebnahme des CPU abwarten, um auf das Problem nach einer gründlichen Analyse der Situation zurückzukommen, die sich zu diesem Zeitpunkt darstellen wird.“
Fast acht Jahre später hat sich an der Situation rein gar nichts geändert. Auf die Frage der woxx, wieso es immer noch eine fehlende Trennung von Minderjährigen, Untersuchungshäftlingen und Verurteilten im CPL gibt, antwortete die Gefängnisverwaltung: „Obwohl derzeit keine anderen Trennungsmöglichkeiten bestehen, werden Minderjährige im Rahmen des Möglichen und unter Wahrung ihres Schutzes getrennt von Erwachsenen untergebracht. Zudem werden Untersuchungshäftlinge, die im Zellenregime untergebracht sind, systematisch von den anderen Insassinnen getrennt, wodurch eine sichere und angepasste Organisation gewährleistet wird.“ Wie eine räumliche Trennung innerhalb eines einzigen Blocks ohne Einschränkungen für die einzelnen Personen funktioniert, bleibt offen.
Im Gefängnisalltag sei die strikte Trennung von Untersuchungshäftlingen und Verurteilten allerdings weniger relevant als ein anderer entscheidender Aspekt, erklärt Christian Richartz, Präsident des Vereins „eran, eraus … an elo?“ der sich für (ehemalige) Strafgefangene in Luxemburg einsetzt. Er erzählt von einem Fall, bei dem zwei Frauen einen Mann umgebracht hätten und sich danach vor Gericht gegenseitig beschuldigten. „Danach saßen die beiden für ein Jahrzehnt in einem Hauptblock Tür an Tür zusammen. Das ist natürlich eine Katastrophe“, so Richartz gegenüber der woxx. Er selbst war für eine Zeit im CPL untergebracht und weiß, dass Konfliktsituationen unter den männlichen Häftlingen relativ einfach durch eine räumliche Trennung zu regeln sind.
Erschwerte Haftbedingungen
Bei den Frauen ist dies nicht möglich. Im Block F gibt es keinen Platz für Konfliktmanagement. Dabei sei mit der Verlegung ins CPU viel Raum entstanden. Für Richartz ist es beschämend, dass es Luxemburg nicht geschafft hat, in den vier Jahren, die es das Untersuchungsgefängnis nun gibt, „irgendwo einen zweiten Haftblock instand zu setzen“, um die Lage der Frauen zu entspannen. Die Frau im beschriebenen Fall sei 17 Jahre lang in einer Doppelzelle untergebracht gewesen. „Bei den Männern schaut man, dass diejenigen, die eine lange Haftzeit haben, wenigstens eine Einzelzelle bekommen“, so Richartz.
Dass das CPL dringend renovierungsbedürftig ist, ist keine Neuheit. In seinem Bericht schlägt der CELPL vor, wegen der Ungleichbehandlung der Frauen in puncto Haftbedingungen den Block F bei dem geplanten Umbau vorzuziehen, um die Einzelzellenkapazität zu erhöhen. Die Reaktion des Justizministeriums: „Das Projekt zur Umstrukturierung des CPL befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren.“ Eine konkrete Verbesserung ist folglich frühestens in ein paar Jahren zu erwarten. Großbauprojekte wie dieses schreiten bekanntermaßen langsam voran und mahlen so langsam wie die Mühlen der Justiz. Genau wie der Gesetzesentwurf von 2018, dessen Ausführungsbestimmungen bis heute fehlen, und der dadurch zum Bedauern des CELPL nach beinahe acht Jahren immer noch nicht im Haftalltag angekommen ist.
Ein weiterer Kritikpunkt, den CELPL und Richartz teilen, zeigt, dass das CPL im vergangenen Jahrhundert stecken geblieben ist: Während das CPG kein Problem damit hat, seinen weiblichen und männlichen Häftlingen gemeinsame Arbeits- und Freizeitaktivitäten anzubieten, beschränken sich die Arbeitsmöglichkeiten der Frauen im CPL auf stereotypische Arbeiten wie Nähen, Waschen, Bügeln und Heimwerken. Gemischte Werkstätten seien zwar möglich, aber: „Nicht alle Frauen eignen sich dafür, mit Männern zusammenzuarbeiten und vor allem eignen sich nicht alle Männer dafür, zusammen mit Frauen zu arbeiten“, kommentierte Gefängnisdirektor Serge Legil auf „100,7“.
„Im Übrigen sind die Werkstätten von externen Partnern abhängig, um den inhaftierten Personen ein ausreichendes Arbeitsvolumen anbieten zu können. Gegenwärtig ist es bereits mit den bestehenden Werkstätten schwierig, eine angemessene Beschäftigung für alle dort arbeitenden Inhaftierten zu gewährleisten“, heißt es auf Nachfrage der woxx aus der Gefängnisdirektion. Und: „Das verfügbare Arbeitsvolumen erlaubt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht, die Anzahl oder die Vielfalt der angebotenen Werkstätten weiter zu erhöhen.“ Bei Christian Richartz stößt dies auf Unverständnis. „Wie kann es nicht möglich sein, für 30 Frauen eine Fortbildung zu organisieren, die ihnen später bei der Reintegration wirklich hilft?“
Systematisch ungleich
Schwerwiegend wird die Ungleichbehandlung auch in der gesundheitlichen Versorgung. Während sich die somatische und gynäkologische Betreuung verbessert hat – im ersten Bericht wurde noch der Fall einer schwangeren Frau beschrieben, die während der Geburt ans Bett gefesselt war –, haben Frauen im CPL noch immer keinen geregelten Zugang zu einer adäquaten Versorgung bei psychischen Krankheiten. Der Bericht schildert den Fall einer Frau, die wegen einer psychischen Erkrankung seit über einem Jahr in der psychiatrischen Abteilung untergebracht sei. „Die Inhaftierte war dort vollständig von den anderen Gefangenen isoliert; sie ging allein in den Hof und verließ ihre Zelle nur für medizinische Behandlungen oder um einzeln am therapeutischen Gartenprojekt teilzunehmen“, so der Bericht. Unhaltbare Bedingungen, die daraus resultieren, dass es weder eine Frauen- noch eine gemischte Abteilung für derartige Fälle gibt. Abhilfe schaffen soll die geplante „Unité psychiatrique socio-judiciaire“. Wieder ein Projekt, das sich trotz dringender Indikation und aktueller Mangelversorgung immer noch „im Werden“ befindet. Laut Justizministerium dauerten die Arbeiten an, kämen aber gut voran, was sich in Zahlen wohl nicht beziffern lässt.
Dass Frauen im Vergleich zu Männern systematisch benachteiligt werden, hatte schon nach Veröffentlichung des ersten Berichts unter anderem den „CID Fraen an Gender“ auf den Plan gerufen. Damals äußerte sich Leiterin Isabelle Schmoetten in einem Fräie Mikro zum Thema. Im Rahmen ihrer Recherchen sei ihr gesagt worden: „Gefängnisse sind für Männer gemacht.“ Gegenüber der woxx konstatiert sie, dass das Thema „riesig und komplex“ sei – wenn wirklich strukturell etwas geändert werden solle. „Die Probleme fangen ja schon viel früher an: Wie ist unser Justizapparat aufgebaut? Wer wird wofür bestraft und wie hoch und wieso? (Wie) funktioniert Resozialisierung? Warum haben wir Gefängnisse? Wer profitiert davon?“, so Schmoetten.
Obwohl für die Haftbedingungen im Land Justizministerium und DAP zuständig sind, wurde indes auch das Ministerium für Gleichstellung (Mega) aktiv. Auf Nachfrage der woxx heißt es: „Da es sich hierbei jedoch allem Anschein nach um maßgebliche Ungleichheiten zwischen den Haftbedingungen von Männern und Frauen handelt, verfolgen das Mega und seine Ministerin, Yuriko Backes, besagtes Dossier näher. In diesem Sinne und als direkte Antwort auf die Feststellungen des Ombudsman hat die Ministerin ihre Kollegin Elisabeth Margue darum gebeten in den kommenden Wochen zusammen die Vollzugsanstalt zu besuchen und sich somit die Situation vor Ort anzuschauen.“ Zudem würden zurzeit „Studien laufen, um die aktuellen Räumlichkeiten in verschiedenen Phasen durch neue zu ersetzen und somit auch eine Verbesserung der Haftbedingungen zu erzielen.“ Das neue Konzept sähe vor, dass alle Bereiche, welche nicht zum Zellentrakt gehören, von allen gleichermaßen nutzbar seien.
Nach diesem Besuch werde das Ministerium für öffentliche Arbeiten beziehungsweise die Verwaltung für öffentliche Bauten evaluieren, ob weitere Maßnahmen notwendig seien – dies geschehe in enger Koordinierung mit dem Justizministerium sowie im Austausch mit dem Finanzministerium. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Maßnahmen endlich auf den Alltag und die Haftbedingungen von Frauen auswirken.
Justizvollzug in Luxemburg

