(K)ein Gesetz gegen Immigration?

Die Abgeordnete Nathalie Oberweis (déi Lénk) wusste am Mittwoch nicht, ob sie weinen oder lachen solle, als in der Abgeordnetenkammer die „loi sur la libre circulation des personnes et l’immigration” zur Verabschiedung vorlag: Das Gesetz soll Klarheit über die Rückreisebestimmungen schaffen und ein Einreiseverbot einführen. Letzteres bezieht sich auf Drittstaatler*innen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung: Wer zur Ausreise gezwungen wurde oder die Ausreisefrist missachtet hat, darf Luxemburg bis zu fünf Jahre nicht mehr betreten. Die Asti hatte am Entwurf kritisiert, Kriminalität mit Immigration in Verbindung zu bringen, auch weil der Text im Kontext des „Paquet – problématique de la criminalité liée aux stupéfiants“ entstanden sei. Zwar bemühten sich die meisten Abgeordneten klarzustellen, es handele sich weder um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit noch um einen Generalverdacht gegen Immigrant*innen, überzeugend waren sie dabei jedoch nicht. So verwies Gusty Graas (DP) auf die steigende Kriminalität in Europa, gab aber vor, keine direkte Verbindung zwischen illegaler Immigration und Straftaten ziehen zu wollen. Im Rahmen des Frauenkampftags forderte die Asti im Gegenzug die Regularisierung der Personen, die in Luxemburg leben und arbeiten. Nur so gelinge Integration und würden besonders Migrantinnen vor sexualisierter Gewalt und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt. Außer der Vertreterin von déi Lénk wollte jedoch niemand der Redner*innen diesen Weg einschlagen


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