Namens- und Geschlechtsänderung

Die Menschenrechtskommission (CCDH) zeigt sich zufrieden mit dem kürzlich vorgelegten Gesetzesprojekt zur erleichterten Änderung des Namens- und Geschlechtseintrags im Personenregister. Der Entwurf sieht vor, dass es künftig ausreicht, einen Antrag beim Justizministerium zu stellen. Eine Rechtfertigung, wie beispielsweise ein medizinischer Nachweis, ist nicht mehr nötig. Das Gesetz wird für alle in Luxemburg lebenden Personen gelten, unabhängig von ihrer Nationalität. In ihrem Gutachten begrüßt die CCDH, dass die Gesetzesänderung zur Respektierung der Grundrechte und Privatsphäre von Trans*personen beitrage. Indem das Selbstbestimmungsrecht beachtet wird, finde eine Entpathologisierung und „Entverrechtlichung“ statt. Neben dem Lob weist die Kommission in ihrem Gutachten jedoch auch auf noch in Angriff zu nehmende Maßnahmen hin. So ruft sie die Regierung dazu auf, in einen engeren Austausch mit AkteurInnen des Gesundheitswesens und der Zivilbevölkerung zu treten. Besonders was operative Maßnahmen an Neugeborenen mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen betrifft, bestehe Aufklärungsbedarf. Das Gesetz zur Änderung des Namens- und Geschlechtseintrags soll bald in der Chamber verabschiedet werden.


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