Naturschutz: Sieben billige Jahre

von | 17.05.2018

Was der Mouvement bei der Kompensation von Biotopzerstörungen durchsetzen konnte, und warum er immer noch unzufrieden ist.

Wohnt in Feuchtgebieten, nicht in Bongerten: der Wasserläufer.
(Wikimedia / UdayKiran28 / CC BY-SA 4.0)

Was sind Ökopunkte? Nein, es handelt sich nicht um Belohnungs-Punkte, die man im Supermarkt bekommt, wenn man Biomilch oder Veganburger kauft. Die bei der Reform des Naturschutzgesetzes eingeführten Ökopunkte (siehe Artikel der Printausgabe) dienen dazu, den Wert eines Biotops zu bestimmen. Wer Natur zerstören will, muss also künftig den der Punktezahl entsprechenden Geldwert bezahlen. Der Staat kümmert sich dann darum, den Verlust zu kompensieren, indem er ein Biotop vom gleichen Wert neu anlegt. Zu diesem Zweck sollen Flächenpools von geeigneten Grundstücken zusammengekauft und öffentlich verwaltet werden.

Biotope und „Secteurs écologiques“

Der Mouvement écologique begrüßt diese neue Regelung der Kompensation von Naturzerstörung uneingeschränkt – das könnte meinen, wer nur den parlamentarischen Bericht zur Reform aus der Feder des grünen Abgeordneten Henri Kox liest. In Wirklichkeit hatte die NGO im Februar 2017 ein wohlwollendes, aber keineswegs unkritisches Gutachten zu dem Projet de loi verfasst. Zwar lehnte sie das Punktesystem nicht grundsätzlich ab, stellte aber kritische Fragen zu den praktischen Auswirkungen der Kompensationsregelung (woxx 1411). Würde man im Zentrum des Landes bauen und zerstören können, und dafür im Ösling kompensieren? Und wäre der Verlust eines Schilfgebiets durch die Neuanpflanzung eines Bongert wirklich ausgeglichen?

Beide Möglichkeiten sind nun in der Endfassung des Projet de loi nicht mehr gegeben. Statt der von der NGO gewünschten 18 geobiologischen Wuchsbezirke  sind zwar nur fünf solche „secteurs écologiques“ vorgesehen. Dafür muss aber jede einzelne Kompensationsmaßnahme in demselben Sektor umgesetzt werden, in dem ein Biotop zerstört wurde. Die vom Mouvement bemängelte, ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, „in Ausnahmefällen“ in einem angrenzenden Sektor zu kompensieren, wurde aus dem Text gestrichen. Nun heißt es: „Les habitats d’intérêt communautaire et les habitats des espèces d’intérêt communautaire doivent être compensés, dans le même secteur écologique (…)“.

Flächenpool: Stöpsel vergessen?

Was den Biotop-Typ angeht, so dürfte der zweite Teil dieses Satzes in Artikel 17 die Bedenken des Mouvement zerstreuen: „(…) par des habitats identiques, ou à défaut par des habitats à fonctions écologiques similaires“ – es müssen also identische oder gleichartige Biotope neu angelegt werden.

In einer Stellungnahme kurz vor der Chamberdebatte am 16. Mai zeigte sich die NGO dennoch nicht vollends zufrieden. „Absolut nicht hinnehmbar“ sei die Übergangsfrist von sieben Jahren bis die Flächenpoools, auf denen die Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden, existieren müssen. Die NGO befürchtet, „dass während 7 Jahren Eingriffe in die Natur erfolgen, deren Kompensierung letztlich ungewiss ist“. Unklar sei nämlich, „was die Konsequenzen wären, wenn nach Ablauf der Frist dennoch diese Pools immer noch nicht funktionsfähig sind“. Daneben nutzte der Mouvement seine Stellungnahme, um weitere Verbesserungen, zum Beispiel beim Vorkaufsrecht oder im Bereich Lichtverschmutzung, zu fordern.

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