Platzverweis: Keine Geste der Nächstenliebe

von | 22.12.2022

Wenn RTL mit Sätzen wie „Kal Nuechten: D’Police soll d’Sans-abrien aus Hausagäng an der Stad ewechhuelen“ titelt, dann sind die stigmatisierenden Facebook-Kommentare schon vorprogrammiert. „Schaffe gon heleft och“, liest man dann etwa. Konsequente Content-Moderation ist auch 2022 noch ein Fremdwort für RTL. Seit das Gesetz zum Platzverweis im vergangenen Jahr deponiert und im Juli dieses Jahres in der Chamber gestimmt wurde, ist Obdachlosen-Bashing so salonfähig wie nie. Da hilft es auch nichts, dass die hauptstädtische Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) beim rezenten City Breakfast, von welchem RTL in oben erwähntem Beitrag berichtet, versucht, sich so politisch korrekt wie möglich auszudrücken. „An der Stad muss keen dobausse schlofen!“, verlautbarte Polfer der Presse gegenüber. Leider sei dies immer noch viel zu oft der Fall. Die Polizei in einem solchen Fall nicht zu rufen, so stellte Polfer es dar, komme bei extremer Kälte unterlassener Hilfeleistung gleich. Dabei ist das Ziel dieses Gesetzes laut Exposé des motifs gerade nicht der Schutz vor dem Erfrieren, sondern lediglich die „garantie d’accès“ zu öffentlichen und privaten Gebäuden. Als Begründung gilt demnach nur, wenn eine Eingangstür von einer liegenden oder sitzenden Person derart blockiert wird, dass das Betreten und Verlassen des entsprechenden Gebäudes verunmöglicht wird. Die Polizei also zu rufen, um einer obdachlosen Person zu helfen, wie Polfer es fordert, und nicht, weil sie einen Eingang blockiert, wäre demnach sinnlos: Mit einer Wegweisung würden die Ordnungshüter*innen in dem Moment nämlich gegen das Gesetz verstoßen.

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