Prostitution: Halbherziges Modell

von | 30.06.2016

Bleibt Prostitution in Luxemburg erlaubt? Ja, sagen Chancengleichheits- und Justizministerium. Doch letztendlich werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.

Laut Félix Braz und Lydia Mutsch soll Prostitution weiterhin erlaubt bleiben. (Foto: Ministère de la Justice)

Laut Félix Braz und Lydia Mutsch soll Prostitution weiterhin erlaubt bleiben. (Foto: Ministère de la Justice)

Es hat auch seine guten Seiten, das „Luxemburger Modell“. Es sorgt dafür, dass verschiedenste Interessen zufriedengestellt werden. Dass auch der Teil der Gesellschaft zum Zuge kommt, dessen gewählte VertreterInnen nicht die Regierung stellen. Nicht zuletzt wird dadurch auch ein gewisser Grad an Stabilität und sozialem Frieden gewährleistet. Doch ab und zu gibt es Dinge, die eine eindeutige Antwort verlangen, eine Entweder-Oder-Entscheidung. Bei denen das typische luxemburgische Konsens-Prinzip für die Lösung von Problemen also hinderlich ist.

Zu diesen Angelegenheiten gehört die Prostitution. Nicht ohne Grund haben sich in einer Vielzahl von europäischen Ländern über die letzten Jahre im Wesentlichen zwei Modelle durchgesetzt: das schwedische, dessen erklärtes Ziel die Abschaffung der Prostitution durch die Strafverfolgung von Freiern ist, und das deutsche, das den „Schutz in der Prostitution“ durch einen legalen Rahmen gewährleisten will.

Man habe sich zwar an ausländischen Modellen inspiriert, erklärte Chancengleichheitsministerin Mutsch am Mittwoch der Presse, aber keines von denen eins zu eins übernehmen wollen. Prostitution weise in Luxemburg mehrere Spezifitäten auf. So hielten sich beispielsweise viele Prostituierte nur für kurze Zeit in Luxemburg auf, bevor sie ihren „Arbeitsplatz“ ins Ausland verlegten.

Deshalb habe man ein „Luxemburger Modell“ ausgearbeitet, dessen Ziel es sei, die Prostitution „zu reduzieren“. Eine Ausweitung des sozialen, medizinischen und psychologischen Hilfsangebots solle für einen verbesserten Schutz der Betroffenen sorgen, genau wie die Schaffung einer „Exit-Strategie“.

„Prostitution bleibt in Luxemburg erlaubt“, stellte Braz klar. Man sage aber der sexuellen Ausbeutung den Kampf an. Das vorgestellte Gesetzesprojekt zum Thema geht in diese Richtung:

Wer die Dienste eines offensichtlichen Opfers von Menschenhandel in Anspruch nimmt, soll künftig mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden können. Ist das Opfer minderjährig oder aufgrund seiner administrativen Situation – gemeint sind Menschen ohne Papiere -, einer Krankheit oder eines psychischen oder physischen Defizit offensichtlich besonders verletzbar, drohen sogar bis zu fünf Jahre.

Faktisches Verbot?

(© Javi/flickr)

(© Javi/flickr)

Auch Prostituierte, die aufgrund ihrer „prekären sozialen Situation“ anfällig sind, sollen durch diesen Paragrafen geschützt werden. Aber befindet sich nicht die absolute Mehrheit der „Sexarbeiterinnen“ in einer „prekären sozialen Situation“? Kommt also ein Paragraf, der käuflichen Sex mit Personen, die aufgrund einer solchen Situation verletzbar sind, unter Strafe stellt, nicht einem faktischen Verbot des Sexkaufs gleich? Das sei zumindest so nicht beabsichtigt, erklärt Félix Braz. Letztendlich sei es aber Sache der Gerichte, einen solchen Paragrafen auszulegen. Und notfalls müsse der Gesetzgeber dann halt noch mal ran.

Unter welchen Bedingungen bleibt Prostitution legal? „Eine Person, die zum Beispiel aus freien Stücken bei sich zuhause ihre Dienste anbietet, kann das auch weiterhin tun“, erklärt der Justizminister. Allerdings nur, wenn diese Person nicht MieterIn der Wohnung ist: Ein anderer Artikel des Strafgesetzbuchs stellt nämlich auch das wissentliche Vermieten einer Wohnung, die zur Prostitution genutzt wird, unter Strafe. Unabhängig davon, ob es sich dabei um erzwungene oder „freiwillige“ Prostitution handelt.

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